Alueella: Saksa
Liikenne

A2 Drossel Regelung

Vetoomus on osoitettu
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
177 Tukeva 177 sisään Saksa

Vetoomuksen vastaanottaja ei ole vastannut.

177 Tukeva 177 sisään Saksa

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  1. Aloitti 2020
  2. Keräys valmis
  3. Täytetty 11.1.2021
  4. Valintaikkuna
  5. Epäonnistunut

Für die Personen, die bereits einen A1 Führerschein haben und auf A2 umsteigen wollen, gilt die Regelung nicht, dass das Motorrad offen das Doppelte an kw haben darf, um es zu drosseln.

Die durch den A1 erfahreneren Fahrer sollten jedes Motorrad drosseln dürfen, egal wie viel kw.

Für Neueinsteiger, die den A2 als ihren ersten Motorrad Führerschein machen, gilt die normale A2 Regelung trotzdem noch. Neueinsteiger sollten ein Motorrad mit maximal 70 kw drosseln dürfen.

Perustelut

Menschen, die bereits den A1 haben, sind erfahrener und keine Neueinsteiger mehr. Wenn man bereits den A1 gemacht hat und sich ein A1 Motorrad gekauft hat und sich denn entscheidet auf A2 umzusteigen, kostet das trotzdem viel Geld sich nochmal ein neues Motorrad zu kaufen. Wenn denn die Person an den offenen Motorrad Führerschein denkt und eine größere Maschine haben will, muss er nochmal sehr viel Geld ausgeben. Wenn die Leute, die einen A1 haben, jedes Motorrad drosseln dürfen, könnten sie sich eine große Maschiene holen, und wenn sie den offenen Motorrad Führerschein haben diese einfach öffnen, was sehr viel Geld spart. Dazu ist bei denen, die einen A1 haben und einen A2 machen, die Wahrscheinlichkeit größer, dass sie den offenen ebenfalls machen.

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Uutiset

  • Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 24 Monate nach dem Einreichen der Petition keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass der Petitionsempfänger nicht reagiert hat.

    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team

  • Rückmeldung des Ausschusses

    ajankohtana 15.7.2021

    Liebe Unterstützende,

    das Anliegen wurde an den zuständigen Petitionsausschuss weitergeleitet und hat das Geschäftszeichen 1-19-12-9213-042115 erhalten. Wir werden Sie auf dem Laufenden halten und regelmäßig über Neuigkeiten informieren.


  • openPetition hat die von Ihnen unterstützte Petition offiziell im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eingereicht. Jetzt ist die Politik dran: Über Mitteilungen des Petitionsausschusses werden wir Sie auf dem Laufenden halten und transparent in den Petitionsneuigkeiten veröffentlichen.

    Als Bürgerlobby vertreten wir die Interessen von Bürgerinnen und Bürgern. Petitionen, die auf unserer Plattform starten, sollen einen formalen Beteiligungsprozess anstoßen. Deswegen helfen wir unseren Petenten, dass ihre Anliegen eingereicht und behandelt werden.


    Mit besten Grüßen,
    das Team von openPetition

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