Abfallwirtschaft - Einführung eines einheitlichen Rückgabesystems für Kompaktleuchtstofflampen

Indiener niet openbaar
Petitie is gericht aan
Deutschen Bundestag
140 Ondersteunend 140 in Duitsland

De petitie werd geweigerd

140 Ondersteunend 140 in Duitsland

De petitie werd geweigerd

  1. Begonnen 2014
  2. Handtekeningeninzameling voltooid
  3. Ingediend
  4. Dialoog
  5. Beëindigd

Dit is een online petitie des Deutschen Bundestags .

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, aus Gründen des Verbraucher- und Arbeitnehmerschutzes vor Quecksilberemissionen, ein einheitliches Rückgabesystem für Kompaktleuchtstofflampen einzuführen bzw. im ElektroG zu verankern, dass es möglich sein muss Kompaktleuchtstofflampen bei der Rückgabe durch den Verbraucher zerstörungsfrei zu entsorgen.

Reden

Die Rückgabe von Kompaktleuchtstofflampen wurde durch den Gesetzgeber im Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) so geregelt, dass diese nicht über den Hausmüll entsorgt werden dürfen. Bei der Rückgabe über Sammelstellen werden allerdings vielfach "Sammelboxen" verwendet. Beim Einwurf bzw. der Rückgabe in diese Boxen werden allerdings viele Leuchtmittel zerstört, sei es durch den aktiven Einwurf oder durch das "draufwerfen/legen" auf die unteren Leuchtmittel. Einer der Ansätze der Rückgabepflicht, nämlich die gezielte Entsorgung/Recycling, wird dadurch aktuell nicht umgesetzt. Zudem werden durch diese Zerstörung die Verbraucher und Mitarbeiter im Recyclingwesen/Baumarkt usw. mit Quecksilberemissionen belastet, welche es zu verhindern gilt.

Link naar de petitie

Afbeelding met QR-code

Afscheurstrookje met QR-code

downloaden (PDF)

Nieuws

  • Pet 2-18-18-273-009723

    Abfallwirtschaft
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 18.06.2015 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte. Begründung

    Die Petition spricht sich im Interesse des Verbraucher- und Gesundheitsschutzes für
    ein einheitliches Rückgabesystem für Kompaktleuchtstofflampen im Elektro- und
    Elektronikgerätegesetz aus.
    Die Eingabe führt aus, dass Kompaktleuchtstofflampen derzeit in sogenannten
    "Sammelboxen" gesammelt würden, was einen erhöhten Leuchtmittelbruch bewirke.
    Dieser Lampenbruch stelle für die mit diesem Abfall in Berührung kommenden
    Personenkreise ein gesundheitliches Risiko dar.... verder

Nog geen voor argument.

Nog geen tegenargument.

Help mee om burgerparticipatie te vergroten. We willen je kwesties kenbaar maken en daarbij onafhankelijk blijven.

Nu ondersteunen