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Šī ir tiešsaistes petīcija des Deutschen Bundestags ,
Lūgumraksts adresēts: Deutschen Bundestag
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Förderung von journalistischer Arbeit als gemeinnütziger Zweck anerkannt und dass der Beispielkatalog gemeinnütziger Zwecke in Absatz 2 des §52 Abgabenordnung um diesen Punkt ergänzt wird.
Pamatojums
Journalistische Arbeit ist als Dienst an der Allgemeinheit zu verstehen. Journalistische Arbeit fördert die politische Meinungs- und Willensbildung des Volkes und sichert so auch die Vielfalt in der öffentlichen Debatte. Journalismus fördert weiterhin das allgemeine, politische, kulturelle und wirtschaftliche Verständnis der Allgemeinheit und trägt somit zur Bildung des Volkes bei. Journalismus handelt im Auftrag und im Sinne des Volkes und hat demokratiestiftende Funktion, was sich bspw. in der Verankerung der Pressefreiheit im Grundgesetz widerspiegelt. Journalismus fördert selbstlos das Gemeinwohl auf materiellem, geistigem und sittlichem Gebiet und sollte somit als gemeinnützig anerkannt werden.
Saite uz petīciju
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Sākās petīcija:
28.01.2014
Petīcija beidzas:
11.03.2014
Reģions:
Vācija
Kategorija:
Jaunumi
-
Pet 2-18-08-6102-003373
Abgabenordnung
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 26.03.2015 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte. Begründung
Der Petent fordert, dass die Förderung von journalistischer Arbeit als gemeinnütziger
Zweck anerkannt wird.
Angesichts dessen soll der Beispielkatalog gemeinnütziger Zwecke in Absatz 2 des
§ 52 Abgabenordnung (AO) um diesen Gesichtspunkt ergänzt werden. Zur
Begründung wird ausgeführt, journalistische Arbeit sei als Dienst an der
Allgemeinheit zu verstehen. Journalistische Arbeit fördert die politische Meinungs-
und Willensbildung des Volkes und sichere so... vairāk
Debates
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