Abgabenordnung - Aufhebung der Pflicht zur E-Mail-Archivierung für kleine mittelständige Unternehmen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
31 Unterstützende 31 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

31 Unterstützende 31 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, die Pflicht zur E-Mail-Archivierung, die für Unternehmen und Gewerbetreibenden seit dem 01.01.2017 in den GoBD (Umsetzungsvorgabe zu den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Buchführung) vorgesehen ist, für kleine mittelständige Unternehmen, Einzel- und Kleinunternehmer aufzuheben.

Begründung

1) Im Fall einer Prüfung müssen Unternehmen teils sehr persönliche Kundeninformationen zugänglich machen (wenn diese in E-Mails mitgeteilt wurden), die das Vertrauensverhältnis zwischen Dienstleistern (wie Rechts-, Finanz-, Steuer-, Unternehmens-, Gesundheits- und Lebensberatern, Coaches, Markenentwicklern sowie Angehöriger zahlreicher anderer Berufsgruppen) und ihren Kunden verletzen und die Zusammenarbeit dadurch enorm erschweren und in manchen Fällen ggf. in der bisherigen Form unmöglich machen. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse werden gefährdet. 2) Der zusätzliche Aufwand, der kleinen Unternehmen durch die Vorgabe entsteht, steht nicht in Relation mit dem vermeintlichen Nutzen für die Bundesrepublik Deutschland. Die Daten müssen gesammelt werden, ggf. an einen externen Dienstleister zur Speicherung übermittelt und ggf. regelmäßig geprüft werden. Die Verarbeitung ist zudem zu dokumentieren. Darüber hinaus muss technisches und rechtliches Know-how entwickelt werden, um den Bestimmungen nachzukommen. Es entstehen zusätzliche Kosten für den Personal-/Zeiteinsatz und den Erwerb oder ein Abonnement geeigneter Software. 3) Finanzämter/Steuerprüfer haben durch eine Unmenge von zusätzlich zu prüfenden Daten einen deutlich höheren Aufwand. Im Sinne des Bürokratieabbaus, der Förderung von Gründungen und einem sparsamen Umgang mit Steuergeldern gilt es, das zu vermeiden. Steuerhinterziehungen in großem Umfang bedürfen der Aufmerksamkeit der Prüfer, nicht die E-Mails, die kleinere Selbständige mit ihren Kunden austauschen.4) Es stellt für Unternehmen ein Problem dar, die privaten E-Mails ihrer Mitarbeitenden von der automatischen Speicherung auszunehmen. Entweder muss der Arbeitgeber private E-Mails untersagen und dieses Verbot regelmäßig kontrollieren oder seine Mitarbeitenden auffordern, sich mit der Speicherung ihrer persönlichen Nachrichten einverstanden zu erklären. Beide Lösungen sind problematisch und haben ggf. einen negativen Einfluss auf das Betriebsklima; Mitarbeitende könnten sich unter Druck gesetzt fühlen.5) Der wichtigste Punkt: Es stehen Konflikte mit den Anforderungen des Datenschutzes zu befürchten. Ab Mai 2018 soll die EU-Datenschutz-Grundverordnung in Deutschland Anwendung finden. Die DSGVO hat das Ziel, den Schutz der Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen und insbesondere deren Recht auf Schutz personenbezogener Daten sicherzustellen und den freien Verkehr personenbezogener Daten zu regeln. Dazu wurden Grundsätze der Verarbeitung personenbezogener Daten vereinbart: Rechtmäßigkeit, Treu und Glauben, Transparenz, Zweckbindung, Datenminimierung, Richtigkeit, Speicherbegrenzung, Integrität und Vertraulichkeit sowie Rechenschaftspflicht. Diese Grundsätze lassen sich nicht mit der Pflicht zur Archivierung von E-Mails mit persönlichen, vertraulichen Kunden-/Klientendaten vereinbaren.

Link zur Petition

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Neuigkeiten

  • Pet 2-19-08-6102-001955 Abgabenordnung

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 21.02.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Der Petent möchte erreichen, dass die Pflicht zur E-Mail-Archivierung für
    Unternehmen und Gewerbetreibende gemäß der Umsetzungsvorgabe zu den
    Grundsätzen der ordnungsgemäßen Buchführung für kleine mittelständische
    Unternehmen, Einzel- und Kleinunternehmen aufgehoben wird.

    Zur Begründung wird ausgeführt, im Falle von Prüfungen müssten Unternehmen teils
    sehr persönliche Kundeninformationen zugänglich machen, die das
    Vertrauensverhältnis zwischen Dienstleistern und ihren Kunden verletzen würden
    und ggf. Betriebs-... weiter

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