Kraj : Nemecko

Abgabenordnung - Bindende Frist zur Bearbeitung und Bescheiderteilung von Steuererklärungen

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Deutschen Bundestag
134 134 v Nemecko

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  1. Zahájená 2013
  2. Zbierka bola ukončená
  3. Predložené
  4. Dialóg
  5. Hotový

Toto je online petícia des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen eine für Finanzämter gesetzlich bindende Frist zur Bearbeitung und Bescheid- Erteilung von Steuererklärungen in der Abgabenordnung zu verankern.

Dôvody

Die Einführung einer gesetzlichen Bearbeitungsfrist für Steuererklärungen hätte sowohl für den Bürger als auch für die zuständigen Finanzämter Vorteile. Der Bürger könnte nach Abgabe seiner Steuererklärung innerhalb einer noch zu definierenden Frist mit einer Bescheiderteilung durch dass Finanzamt rechnen. Das Finanzamt würde sich aus hiesiger Sicht Zeit sparen, da der Steuerpflichtige sich bei einer gesetzlichen Frist über die Wartezeiten bis zum Abschluss des Verfahrens bewusst ist und damit sämtliche Fragen zur Dauer des Verfahrens überflüssig würden. Die Verankerung einer Frist in der AO erzeugt aus Sicht des Petenten bessere Planungssicherheit auf beiden Seiten.

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správy

  • Pet 2-17-08-6102-052646Abgabenordnung
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 26.06.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Der Petent fordert eine gesetzlich bindende Frist zur Bearbeitung und Bescheid-
    Erteilung bei Steuererklärungen.
    Zur Begründung wird ausgeführt, die Einführung einer gesetzlichen Bearbeitungsfrist
    für Steuererklärungen in der Abgabenordnung (AO) hätte sowohl für den Bürger als
    auch für die zuständigen Finanzämter Vorteile. Der Bürger könne nach Abgabe
    seiner Steuererklärung innerhalb einer noch zu definierenden Frist mit einer
    Bescheiderteilung durch das Finanzamt rechnen. Das Finanzamt hingegen würde
    sich Zeit sparen,... pokračovať

rozprava

Zatiaľ žiadny argument PRO.

Zatiaľ žiadny argument CONTRA.

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