134 Signaturer
Petitionen har nekats
Detta är en online-petition des Deutschen Bundestags.
Framställningen är riktad till: Deutschen Bundestag
Der Deutsche Bundestag möge beschließen eine für Finanzämter gesetzlich bindende Frist zur Bearbeitung und Bescheid- Erteilung von Steuererklärungen in der Abgabenordnung zu verankern.
Orsak
Die Einführung einer gesetzlichen Bearbeitungsfrist für Steuererklärungen hätte sowohl für den Bürger als auch für die zuständigen Finanzämter Vorteile. Der Bürger könnte nach Abgabe seiner Steuererklärung innerhalb einer noch zu definierenden Frist mit einer Bescheiderteilung durch dass Finanzamt rechnen. Das Finanzamt würde sich aus hiesiger Sicht Zeit sparen, da der Steuerpflichtige sich bei einer gesetzlichen Frist über die Wartezeiten bis zum Abschluss des Verfahrens bewusst ist und damit sämtliche Fragen zur Dauer des Verfahrens überflüssig würden. Die Verankerung einer Frist in der AO erzeugt aus Sicht des Petenten bessere Planungssicherheit auf beiden Seiten.
Länk till petitionen
Avrivningslapp med QR-kod
ladda ner (PDF)Information om petitionen
Petition startade:
2013-07-11
Petitionen avslutas:
2013-08-22
Region:
Tyskland
Kategori :
Nyheter
-
Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
den 18.11.2015Pet 2-17-08-6102-052646Abgabenordnung
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 26.06.2014 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Der Petent fordert eine gesetzlich bindende Frist zur Bearbeitung und Bescheid-
Erteilung bei Steuererklärungen.
Zur Begründung wird ausgeführt, die Einführung einer gesetzlichen Bearbeitungsfrist
für Steuererklärungen in der Abgabenordnung (AO) hätte sowohl für den Bürger als
auch für die zuständigen Finanzämter Vorteile. Der Bürger könne nach Abgabe
seiner Steuererklärung innerhalb einer noch zu definierenden Frist mit einer
Bescheiderteilung durch das Finanzamt rechnen. Das Finanzamt hingegen würde
sich Zeit sparen,... vidare
Debatt
Inga KONTRA-argument än.