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Abgabenordnung - Regelungen zur Verjährungsfrist von Steuerbescheiden

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Petīcija ir adresēta
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
68 Atbalstošs 68 iekš Vācija

Petīcija ir parakstīta

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  1. Sākās 2018
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Pabeigtas

Šī ir tiešsaistes petīcija des Deutschen Bundestags ,

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, die Verjährungsfrist von Steuernachforderungen durch rückwirkend angepasste Steuerbescheide auf 5 Jahre nach Erstellung des Steuerbescheides an den Steuerpflichtigen anzupassen. Für redliche Steuerbürger muss es ein verlässliches Datum für den Abschluss seiner Steuererklärung geben. Das schafft Transparenz und Rechtssicherheit.Die Fristen für große Kapitalgesellschaften können davon abweichend geregelt werden.

Pamatojums

Stand heute ist es quasi unmöglich einen Steuerbescheid als final zu betrachten. Finanzämter können auch nach über 10 Jahren einen Steuerbescheid ändern und die Verjährung beginnt erst dann. Für einen redlichen Steuerbürger kann dies bedeuten, dass auf Grundlage einer jahrelangen Verzögerung bei den Finanzbehörden für ihn überraschend Steuernachforderungen und Zinsen darauf unbegrenzt eingefordert werden.Gehemmt wird die Verjährung durch Prozesse. Steuerhinterziehung ist von der vorgeschlagenen Regelung nicht tangiert.Beispiel:Im Jahr 2018 fällt dem Finanzamt am Wohnort auf, dass es von Amts wegen noch Erträge aus dem Jahr 2010 nachfordern kann. Grundlage ist ein erst jetzt fertiggestellter Bescheid eines anderen Finanzamtes zu einer steuerlich geförderten Anlage.Im privatwirtschaftlichen Raum verjähren Ansprüche nach 2 Jahren. Wenn also z.B. ein Zahnarzt nach zwei Jahren eine geänderte Laborabrechnung bekommt, dann kann er sie gegenüber dem Patienten nicht mehr erfolgreich durchsetzten.Diese Rechtssicherheit gibt es derzeit gegenüber Steuerbehörden nicht. Warum?

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