Vetoomus on osoitettu:
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
Der § 94 des SGB VIII sieht vor, dass Jugendliche, die sich in einer vollstationären Einrichtung befinden (Heim oder Pflegefamilie) von ihrem Arbeitslohn einen Eigenanteil von bis zu 75% beisteuern müssen. Vermutlich wird kein Kind oder Jugendlicher selbstverschuldet nicht bei den Eltern aufwachsen. Die Bildungschancen sind bei Kindern in Pflegeeinrichtungen ohnehin geringer als bei Kindern, die bei ihren Eltern aufwachsen dürfen.
Perustelut
Ein Einbehalt des Verdienstes verschärft die Chancenungleichheit und mindert vermutlich die Motivation, überhaupt eine Anstellung mit Verdienst anzustreben. Der Gesetzgeber möge den § 94 des SGB VIII dahingehend abändern, dass Jugendliche, zumindest bis zum Abschluss einer Ausbildung, nicht mehr zu den Kosten einer vollstationären Unterbringung herangezogen werden können.