Adópolitika

Abschaffung der Hundesteuer in NRW

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Abschaffung der Hundesteuer in NRW

Indoklás:

Seit 1990 ist das Tier nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch keine Sache mehr. Aufwandsteuern, wie die Hundesteuer, dürfen aber nur an Sachen geknüpft werden. Überdies ist es sittenwidrig, die Liebe der Hundehalter zu ihren Tieren zu besteuern (so auch die Begründung der obersten Gerichtsinstanz in England 1990) und verstößt gegen das Recht auf Gleichberechtigung gegenüber anderen Tierhaltern. Jedes Haustier kann Aufwände erzeugen und die Umwelt belasten. Die Frage, ob Hunde mehr Aufwand erzeugen als andere Haustiere, ist irrelevant, denn für Belastungen der Allgemeinheit (z. B. durch Hundekot) darf nur der jeweilige Tierbesitzer im Einzelfall belangt werden. Die Allgemeinheit der Hundehalter durch eine Hundesteuer prophylaktisch für evtl. Verstöße einzelner zu bestrafen, ist unzulässig. Überhaupt sind Strafsteuern verboten. Auch Edgar Moron (Vize-Landtagspräsident von NRW) bezeichnete die Hundesteuer bei seinem Besuch der Otto-Lilienthal-Realschule (www.landtag.nrw.de) öffentlich als Strafsteuer. Weil sie also unrechtmäßig ist, darf die Hundesteuer nicht aufrecht erhalten werden, unabhängig davon, ob ihr Wegfall die Kassen von Städten und Kommunen belasten sollte. Hundehalter sind ebenso wenig wie nicht Hundehalter für die Gestaltung des Finanzhaushaltes der Bundesregierung verantwortlich. Überdies übersteigen in vielen Fällen die Verwaltungskosten die Einnahmen durch die Bagatellsteuer Hundesteuer, weshalb sie z. B. in Eschborn seit 1999 außer Kraft gesetzt ist. Etwa fünfzig Hunde schaffen einen Arbeitplatz, denn Hundehalter geben für ihr Tier mehr Geld aus als andere Tierbesitzer, z. B. Katzenhalter. Somit bezahlen sie bereits indirekt die meisten Steuern! Durch ihre gesundheitsfördernde Wirkung entlasten Hunde außerdem die Krankenkassen, und oft sind sie die wichtigsten Sozialpartner gerade für finanziell benachteiligte Menschen. Eine „Hundeplage“ ist ohne die Hundesteuer nicht zu erwarten, denn auch ohne sie kann nur eine Minderheit einen Hund in ihr Leben integrieren. Gesetzliche Maßnahmen wie Wesenstest, Leinen- und Maulkorbpflicht, polizeiliches Führungszeugnis, etc., verlangen von Hundebesitzern viel Mühe und Verantwortungsbewusstsein und bedingen allein dadurch eine Begrenzung sogenannter „Kampfhunde“. Darüber hinaus sorgen die o. g. Maßnahmen dafür, dass diese Tiere keine größere Gefahr für die Allgemeinheit darstellen als andere domestizierte Raubtiere. Ein Wegfall der Hundesteuer würde Hundebesitzer, bezüglich dem Verantwortungsbewusstsein ihrer Umwelt gegenüber, unter einen wesentlich größeren moralischen Druck setzen!

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