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Refah

Abschaffung der LOB (Leistungsorientierte Bezahlung - TVöD)

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Abschaffung der LOB (Leistungsorientierte Bezahlung - TVöD)


Links dazu: - https://www.der-oeffentliche-sektor.de/infoundrat/infothek/1448 - de.wikipedia.org/wiki/Tarifvertrag_f%C3%BCr_den_%C3%B6ffentlichen_Dienst#Leistungsorientierte_Bezahlung_.28LOB.29 - https://www.bmi.bund.de/cae/servlet/contentblob/601702/publicationFile/60569/TVoeD_bt_v.pdf - https://www.yumpu.com/de/document/view/8712418/leistungsorientierte-bezahlung-18-tvod-gfop

Gerekçe

Während sich der öffentliche Dienst abstrakt zum Leistungsprinzip bekennt, sehen Kritiker die tradierten Praktiken von Beurteilung und Beförderung als wenig leistungsfördernd an. Nach verschiedenen Entwicklungen und Überlegungen zur Leistungsförderung entschloss man sich entgegen dem ursprünglichen Entwurf dagegen, die durch Entwürfe von § 18 Abs. 5 TVöD zu implementierende Möglichkeit von variabler Vergütung mit Einkommensverlust bei schlechter Leistung anhand von systematischer Leistungsbewertung einzuführen. Stattdessen sollten unter anderem Leistungsstufen und -prämien, wie auch Zielvereinbarungen weiterentwickelt und vor diesem Hintergrund die Bewertung anhand von Faktoren wie Erfahrung unter Berücksichtigung der bisherigen Leistungsbeurteilung (bzw. Befähigungsbeurteilung) beibehalten werden.

Insbesondere ist kritisch anzumerken, dass die Absenkung der Lohnsumme durch die Kürzung der Jahressonderzahlung und Abschaffung der Kinderzulagen zwar beschlossen, die Höhe des durch das Auslaufen der Besitzstände frei werdenden Finanzvolumens (und die damit einhergehende Erhöhung des Leistungsentgeltvolumens über das erste Prozent hinaus) aber Gegenstand von zukünftigen Verhandlungen wird. Außerdem wurden die Regelungen über die Verteilung des Leistungsentgeltvolumens auf die betriebliche Ebene verlagert. Die Leistungsbezahlung kommt u. U. nur einem kleinen Teil der Arbeitnehmer zugute, das Geld für diese Leistungsbezahlung wurde aber bei allen Arbeitnehmern eingespart.

Die Ausgestaltung der leistungsorientierten Bezahlung wurde im Tarifwerk nicht abschließend geregelt. Somit ist der tarifvertragliche Rahmen durch einvernehmliche Dienstvereinbarung oder Betriebsvereinbarung zu konkretisieren, dies bleibt jeweils den kommunalen Arbeitgebern und den dortigen Arbeitnehmervertretungen bzw. Bundesbehörden mit ihren Personalräten überlassen.

LOB im öffentlichen Dienst vor dem Hintergrund von Motivationstheorien: Während Anerkennung in einem gewissen Maße durch monetäre Belohnung vorhanden ist, deutet Herzbergs Theorie hierdurch indirekt auf ein Problem im grundsätzlichen Versuch, privatwirtschaftliche Instrumente auf den öffentlichen Sektor zu übertragen: Im Konzept der Public Service Motivation, welches die Motive und Motivation von Individuen im öffentlichen Dienst analysiert, wurde festgestellt, dass die Motivation von Bediensteten im öffentlichen Dienst primär auf intrinsischen Faktoren beruht und extrinsische Faktoren, insbesondere finanzielle Anreize, weniger geschätzt wird.

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