Región: Alemania
Salud

Abschaffung der Maskenpflicht in Fußgängerzonen

Peticionario no público.
Petición a.
Ministerpräsidentenkonferenz, Deutscher Bundestag
202 Apoyo 196 En. Alemania

La petición fue retirada por el peticionario.

202 Apoyo 196 En. Alemania

La petición fue retirada por el peticionario.

  1. Iniciado 2020
  2. Colecta terminada.
  3. Presentado.
  4. Diálogo
  5. Fracasado

Die vorliegende Petition fordert eine Abschaffung der Maskenpflicht in Fußgängerzonen.

Razones.

Das Robert Koch Institut stuft das Ansteckungsrisiko mit SARS-CoV-2 in drei Kategorien ein:

Kategorie 1 - Höheres Infektionsrisiko bei engem Kontakt

  • Personen mit mindestens 15 Minuten Gesichts-Kontakt („face-to-face“), z.B. im Rahmen eines Gesprächs. Dazu gehören z.B. Personen aus Lebensgemeinschaften im gleichen Haushalt

  • Personen mit direktem Kontakt zu Sekreten oder Körperflüssigkeiten, wie etwa Küssen, Kontakt zu Erbrochenem, Mund-zu-Mund Beatmung, Anhusten, Anniesen etc.

  • Medizinisches Personal mit Kontakt zu einem bestätigten Corona-Fall im Rahmen von Pflege oder medizinischer Untersuchung ohne verwendete Schutzmaßnahmen

Kategorie 2 - Geringeres Infektionsrisiko

  • Personen, die sich im gleichen Raum wie ein bestätigter Corona-Fall aufgehalten haben, aber insgesamt weniger als 15 Minuten Gesichtskontakt hatten. Beispiele: Klassenzimmer, Arbeitsplatz

  • Familienmitglieder, die keinen mindestens 15-minütigen Gesichts- oder Sprachkontakt hatten

  • Medizinisches Personal, das sich ohne Verwendung adäquater Schutzbekleidung im gleichen Raum wie ein bestätigter Corona-Fall aufgehalten hat, aber eine Distanz von zwei Metern nie unterschritten hat

Infektionsrisiko bei Corona: Kategorie 3 - Medizinisches Personal

  • Sofern eine adäquate Schutzbekleidung getragen wurde: Medizinisches Personal mit Kontakt unter zwei Metern Abstand zu Corona-Fall, etwa im Rahmen von Pflege oder einer medizinischen Untersuchung

  • Medizinisches Personal mit Kontakt mit mehr als zwei Metern Abstand zu Corona-Patienten, ohne direkten Kontakt mit Sekreten oder Ausscheidungen des Patienten

(Quelle: https://www.op-online.de/region/corona-coronavirus-kontaktverbot-deutschland-sars-cov-2-robert-koch-institut-infektion-13611632.html))

Der kurze Kontakt mit einem Infizierten, der ggf. beim Vorbeigehen in einer Fußgängerzone auftritt, fällt in keine dieser Kategorien. Man kann hier also von einem nicht existenten Infektionsrisiko ausgehen, was eine Maskenpflicht in Fußgängerzonen absolut unverhältnismäßig macht.

Gracias por su ayuda

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