Petition richtet sich an:
Bundestag
Die Regelungen für Vorhaben im ländlichen Außenbereich muss den Umständen und dem Wandel der Zeit angepasst werden. Ökologie muss in der Landwirtschaft vor Ökonomie gelten.
Begründung
Im Außenbereich dürfen z.B. Zäune, Tierunterstände, Heuraufen, Brunnen, Ausläufe nur angelegt werden, wenn eine auf Gewinn ausgerichtete Landwirtschaft betrieben wird.
Private Pferde-, Rinder-, Schaf- oder Ziegenhalter, die aus Liebe zur Natur Tiere artgerecht halten wollen und mit den Tieren auch zur Erhaltung und Pflege der landwirtschaftlichen Flächen ihren Beitrag leisten wollen, werden in diesem Ansinnen durch die Privilegien-Regelung gehindert.