Alueella: Saksi
Verot

Abschaffung der Ruhegehälter/Pensionen für ehemalige Minister und Abgeordnete

Hakija ei ole julkinen
Vetoomus on osoitettu
Petitionsausschuß des Landtags
615 Tukeva

Vetoomuksen esittäjä ei jättänyt vetoomusta.

615 Tukeva

Vetoomuksen esittäjä ei jättänyt vetoomusta.

  1. Aloitti 2013
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Valintaikkuna
  5. Epäonnistunut

Die Ruhegehälter unserer ehemaligen Minister kosten den Steuerzahler Millionen. Das muss abgeschafft werden. Dieses Geld sollte für soziale Projekte und Forschung genutzt werden.

Perustelut

Bekommen Sie eine lebenslange Rente nach dem Ausscheiden als Arbeitnehmer von ihrem Arbeitgeber? Focus online: "Ein Durchschnittsverdiener kommt nach 45 Versicherungsjahren auf eine Rente von 1175 Euro, ein Bundesminister nach zwei Jahren Amtszeit auf 1965 Euro. Die erhält er aber schon mit 60. FOCUS Online hat ermittelt, welche Pensionsansprüche die Kanzlerin und ihre Minister haben.

Bleibt ein Minister länger im Amt, steigen die Pensionsansprüche sprunghaft an, den Höchstsatz von 9168 Euro erhält er nach einer Amtszeit von 22 Jahren. Der Bund der Steuerzahler hat errechnet, dass ein Durchschnittsverdiener dafür 352 Jahre lang in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen müsste. Der Minister braucht hingegen für seine Altersversorgung keine Beiträge zu zahlen: Nach Paragraf 15 des Bundesministergesetzes haben Mitglieder der Regierung einen Anspruch auf Ruhegehalt, wenn sie eine Amtszeit von mindestens einem Jahr und 274 Tagen erfüllt haben."

https://www.focus.de/politik/deutschland/tid-5551/ruhegehalt_aid_53948.html

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Väittely

Weil ich im Alter nicht Rentner 2 bzw. der armen Klasse sein möchte. Alle Renten an die Ruhebezüge der Beamten angleichen und schon ist Ruhe und Frieden im Land. Wer jetzt aufschreit sollte sich überlegen, warum Er so viel mehr hat!

Die Beamtenversorgung basiert auf dem Alimentationsprinzip. Nach diesem in Artikel 33 Abs. 5 des Grundgesetzes verankerten Prinzip erhalten Beamte im Ruhestand eine an der letzten Verwendung orientierte „amtsangemessene Versorgung“. Diesem lebenslangen Versorgungsanspruch stehen lebenslange Treuepflicht und Streikverbot gegenüber.

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