Abschaffung der sonntaeglichen Arbeitsruhe deutschlandweit

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

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Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Petition richtet sich an: Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

Wir kennen es alle: Samstags noch einmal in den Supermarkt stürzen, um alles für den Sonntag zu haben. Oder vor dem Pfingstwochenende, oder vor den Weihnachtsfeiertagen. Wer Christ ist, kann sich freuen - für ihn oder sie ist das reine Religionausübung. Muslime haben den Freitag, Juden den Samstag(Sabbat) - diese sind weiterhin ganz normale Wochentage. Warum sollen Muslime zum freien Sonntag gezwungen werden? Warum Juden? Sollen wir auch noch Freitag und Samstag mit in die Liste aufnehmen? Können Wirtschaft und Infrastruktur, ganz zu schweigen von den Bürgern, so leben? Es spricht doch gegen das Grundgesetz, zu einer religiösen Ausübung(Hier: Der Begehung eines religiösen Festtages) gezwungen zu werden, die nicht die eigene ist. Es ist also recht und billig, muslimische und jüdische Feiertage nicht allen aufzudrücken. Warum geht das also mit christlichen Feiertagen? Christliches Erbe Deutschlands ist eine Antwort, der man entgegenhalten kann, dass A. nicht nur das Christentum hier jemals existiert hat(Juden, Roma, und vor diesen die Heiden), und dass B. Deutschland das Recht auf Religionsfreiheit im Grundgesetz verankert hat und diese grundgesetzliche Verankerung mit der der Sonntagsruhe kollidiert(Siehe Begründung). Hinzu kommt, dass ein Staat sich nicht dadurch auszeichnet, dass die Mehrheit das Zepter in der Hand hat, sondern dadurch, wie diese Mehrheit mit den Minderheiten umgeht. Nicht zu vergessen ist auch, dass nicht alle Deutschen Christen sind. Nach einer Hochrechnung von 2008 sind 34,1% der Deutschen konfessionslos, 30,0% Katholiken, 29,0% Protestanten, der Rest fällt unter Sonstige. Damit ist ein signifikanter Anteil der Bevölkerung nichtchristlich, und sollte wohl kaum so einfach übergangen werden - erst recht nicht, wenn die Religionsfreiheit im GG verankert sein sollte. (Quelle der Zahlen: https://www.fowid.de/fileadmin/datenarchiv/Religionszugehoerigkeit_Bevoelkerung__1950-2008.pdf )

Keinesfalls sollen Arbeitnehmer daran gehindert werden, ihre religiösen Feiertage zu beanspruchen! Nur dürfte es der Grundgesetzstimmigkeit und der Religionsfreiheit zuträglicher sein, dies im Arbeitsrecht zu verankern, statt die eine Gruppe auf Kosten aller anderen zu schützen. Erst recht, wenn dies einen Bruch des Grundgesetzes bedeutet.

Lasst uns gemeinsam für ein verfassungsmäßigeres Deutschland eintreten. Die Gesellschaft kann daran nur wachsen und reifer werden.

Begründung

Im Grundgesetz Artikel 140(139 Weimarer Verfassung) heißt es: "Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt."

Nun ist der Sonntag ein christlicher Feiertag. Ihn zu begehen ist eine christliche Ausübung. Artikel 140(136 Weimarer Verfassung) sagt auch: "Niemand darf zu einer kirchlichen Handlung oder Feierlichkeit oder zur Teilnahme an religiösen Übungen oder zur Benutzung einer religiösen Eidesform gezwungen werden."

Hiermit widerspricht sich das Grundgesetz noch im gleichen Artikel selbst. Mehr noch besagt Art.3(3) GG: "(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. [...]" Und Art. 4(1) GG: "(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich."

Der Sonntag ist ein christlicher Feiertag, und Christen begehen ihn. Durch das sonntägliche Verkaufsverbot werden dadurch Nichtchristen - seien sie Muslime, Buddhisten, Hinduisten, Shintoisten, Atheisten, Agnostiker oder andere - zur Begehung eines christlichen Feiertags gezwungen.

Mehr noch: Es gibt bereits Ausnahmen zur sonntäglichen Arbeitsruhe: Transportmittel, Tankstellen, Notdienste, Krankenhäuser etc. Diese brechen damit die Verfassung der BRD. Notwendigerweise? Ja. Aber ein Bruch nichtsdestoweniger. Auf der einen Hand haben wir somit Einschränkung nichtchristlicher Religionsfreiheit. Auf der anderen Hand haben wir einen Verfassungsbruch und ein innergrundgesetzliches Paradoxon. Der betreffende Verfassungsbruch mag für alle Sinn machen - aber dann hindert auch nichts daran, ihn zu einem Nicht-Verfassungsbruch zu machen. Christen können aufgrund der Religionsfreiheit ihren Sonntag zur Ruhe nutzen - und alle anderen ihre religiösen und/oder staatlichen Feier- und Urlaubstage.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 26.07.2014
Sammlung endet: 25.01.2015
Region: Deutschland
Kategorie: Bürgerrechte

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