Habitação

Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in Homberg (Ohm)

Requerente não público
A petição é dirigida a
Stadtverordnetenversammlung
408 Apoiador 364 em Homberg (Ohm)

O peticionário não entregou a petição.

408 Apoiador 364 em Homberg (Ohm)

O peticionário não entregou a petição.

  1. Iniciado 2020
  2. Colecta finalizada
  3. Submetido
  4. Diálogo
  5. Falhado

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Doch nun zu unserem Anliegen:

Wir fordern die Aufhebung der Straßenbeitragsatzung (Strabs) in Homberg (Ohm)

KONKRET

  1. Abschaffung der oftmals existenzbedrohenden Beitragspflicht für einige wenige Anlieger, obwohl die Nutzung der Straßen durch die Allgemeinheit erfolgt und nicht auf die Grundstückseigentümer beschränkt ist.

  2. Schaffung von sozialverträglichen Finanzierungslösungen für den Ausbau der kommunalen Straßen in Homberg (Ohm) aus Steuermitteln, Fördertöpfen und sonstigen, freiliegenden Finanzmitteln.

Mehr Infos unter: https://strabs-homberg.de

Razões

In Hessen besteht die Möglichkeit, die Anlieger an den hohen Kosten für die Erneuerung von Straßen zu beteiligen. Diese Form der Finanzierung kann jede hessische Stadt in Form einer Straßenbeitragssatzung (StraBs) beschließen. Dies führt zu einer sehr großen finanziellen Belastung der betroffenen Anlieger/Eigentümer.

Diese Form der Umlage ist ungerecht und unsozial: Die Straßen werden von der Allgemeinheit genutzt, aber nur wenige Anlieger müssen bis zu 75 % (!) der Straßenbaukosten übernehmen. Wir sprechen in Homberg von Beiträgen im (hohen) fünfstelligen €-Bereich!

Straßenausbaubeiträge belasten Anlieger somit unverhältnismäßig und teilweise existenzbedrohend. Die Rechtsunsicherheit aufgrund der aktuellen Gesetzeslage führt zu zahlreichen Rechtsstreitigkeiten. Der Erhebungsaufwand der Kommunen ist unverhältnismäßig hoch und vielfach unwirtschaftlich.

Durch die Erneuerung und Verbesserung der gemeindlichen Straßen ist kein erheblicher Sondervorteil für die angrenzenden Grundstückseigentümer zu sehen. Die Nutzung der Straßen erfolgt durch die Allgemeinheit und ist nicht auf die Anlieger beschränkt. Somit entspricht die derzeitige gesetzliche Regelung nicht mehr der Lebenswirklichkeit. Deshalb ist es erforderlich, die Ermächtigungsgrundlage ersatzlos zu streichen und die Anlieger von Straßenausbaubeiträgen freizustellen, wie dies bereits in 135 hessischen Kommunen praktiziert wird.

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