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Die Petition wurde abgeschlossen
Petition richtet sich an: Deutscher Bundestag
Zur Zeit besteht in Deutschland noch immer ein rigoroser Friedhofszwang. D.h., dass nicht nur herkömmliche Erdbestattungen, sondern auch Urnenbeisetzungen nur auf offiziellen Friedhöfen bzw. alternativ in so genannten Friedwäldern u. ä. zulässig sind. Ausnahmen sind Seebestattungen von Urnen. Ich fordere, dass Urnen, die die Asche von Verstorbenen enthalten, vom Krematorium auf Wunsch den Angehörigen bzw. Erbberechtigten ohne jede Auflage ausgehändigt werden müssen! Ich fordere, dass die Gesetzgebung in Deutschland entsprechend geändert wird!
Begründung
Der rigorose Friedhofszwang besteht nur noch in ganz wenigen Staaten Europas. Historisch gesehen waren seuchenhygienische Gründe dafür ausschlaggebend. In Bezug auf Erdbestattungen ist dies auch nachvollziehbar. Bei Kremierungen hat der Friedhofszwang jedoch keinerlei sachliche Rechtfertigung, höchstens vorgeschobene Gründe wie Pietät etc. Allenfalls wird der Bestattungslobby gedient, die mit Urnenbestattungen ein einträgliches Geschäftsfeld haben. Im Übrigen kann der Friedhofszwang schon heute umgangen werden, indem die Einäscherung ins Ausland - z.B. die Niederlande - verlagert wird und die Urne dort persönlich abgeholt wird..
Angaben zur Petition
Petition gestartet:
10.12.2014
Sammlung endet:
09.06.2015
Region:
Deutschland
Kategorie:
Bürgerrechte