Abschaffung des Paragraphen 103 StGB! FreeBöhmi!

請願者は非公開
請願書の宛先
Regierung

36 署名

請願は請願者によって取り下げられた

36 署名

請願は請願者によって取り下げられた

  1. 開始 2016
  2. コレクション終了
  3. 提出済み
  4. ダイアログ
  5. 失敗した

請願書の宛先: Regierung

Der "Fall-Böhmermann" hat gezeigt, dass Satire in Deutschland doch nicht alles darf.

Gut, womöglich gibt es tatsächlich Grenzen (des guten Geschmacks). Aber nicht in diesem Fall! Nein, die Grenze liegt nicht bei einem hirnrissen Paragraphen 103 StGB, der besagt:

§ 103 Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten

(1) Wer ein ausländisches Staatsoberhaupt oder wer mit Beziehung auf ihre Stellung ein Mitglied einer ausländischen Regierung, das sich in amtlicher Eigenschaft im Inland aufhält, oder einen im Bundesgebiet beglaubigten Leiter einer ausländischen diplomatischen Vertretung beleidigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe, im Falle der verleumderischen Beleidigung mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(2) Ist die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen, so ist § 200 anzuwenden. Den Antrag auf Bekanntgabe der Verurteilung kann auch der Staatsanwalt stellen.


Deshalb fordern wir: Ersatzlose Abschaffung des Paragraphen 103 StGB!

理由

Das hat Jan Böhmermann weder verdient, noch ist es gerecht, und verdammt, im Falle des türkischen Beinahe-Diktatoren Recep Tayyip Erdoğan sollte es uns nicht mal besonders leid tun.

請願書を共有する

QRコード付き画像

QRコード付き切り取り紙

ダウンロード (PDF)

請願に関する情報

請願開始: 2016/04/08
コレクション終了: 2016/05/15
地域: Deutschland
カテゴリ: 公民権

Die Strafbarkeit von Beleidigungen bleibt bestehen. § 103 StGB schafft aber eine Privilegierung bestimmter Gruppen und ein Quasidiktator wie Erdogan hat eine solche Besserstellung nicht verdient.

Es gibt einen Unterschied zwischen politischer Satire und einer persönlichen Beleidigung. Das aktuell im Fokus stehende Werk ist ganz klar letzteres. Eine Provokation nur um der Provokation willens. Im Übrigen erfüllt es noch nicht einmal die Kriterien einer Meinung im juristischen Sinne und fällt damit auch nicht unter Art. 5 GG. Ob es zu einer Verurteilung kommen wird, ist aber trotzdem nicht sicher (denn das entscheidet nicht die Staatsanwaltschaft oder ein Ministerium) und mMn auch unwahrscheinlich.

市民参加の強化にご協力ください。私たちは、独立性を保ちながら、皆様の懸念に耳を傾けたいと考えています。

今すぐ宣伝する