Regione: Vokietija
Pilietinės teisės

Abschaffung GEZ! Rundfunkgebühren!

Pareiškėjas nėra viešas
Peticija adresuota
Landtag Sachsen
171 rėmėjas 170 in Vokietija

Peticiją pareiškėjas atsiėmė

171 rėmėjas 170 in Vokietija

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  1. Pradėta 2018
  2. Rinkimas baigtas
  3. Pateikta
  4. Dialogas
  5. Nepavyko

Was zählt denn in diesem Land? Gesetz oder Vertrag?

Priežastis

Wir Fordernd die Abschaffung einer Zwangsabgabe in Form einer Gebühren Zentrale!

Wir sollen für etwas Bezahlen, was wir nicht Bestellt haben! Das ist nicht Richtig, siehe beigefügten Gesetzesauszüge.

Wenn zwei oder mehr Parteien einen Vertrag miteinander schließen, bleiben Dritte davon unberührt.

Privatautonomie:

Die Privatautonomie ist das Prinzip, dass in einer freien Gesellschaft jeder frei seinen Willen bilden, äußern und diesem Willen entsprechend handeln kann.

Verfassungsrechtlich ist die Privatautonomie in Deutschland in der allgemeinen Handlungsfreiheit nach Art. 2 Abs. 1 GG verankert.

Vertragsfreiheit:

Die in Deutschland als Ausfluss der allgemeinen Handlungsfreiheit durch Art. 2 Abs. 1 GG geschützte Vertragsfreiheit – ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts – ist die Ausprägung des Grundsatzes der Privatautonomie im deutschen Zivilrecht, die es jedermann gestattet, Verträge zu schließen, die sowohl hinsichtlich des Vertragspartners als auch des Vertragsgegenstandes frei bestimmt werden können, sofern sie nicht gegen zwingende Vorschriften des geltenden Rechts, gesetzliche Verbote oder die guten Sitten verstoßen.

Der Schutz der rechtsgeschäftlichen Willensbildung gegen Willensbeugung durch Drohung mit einem empfindlichen Übel ist durch § 253 StGB strafbewehrt.

In allen entwickelten Rechtssystemen kommen Verträge durch Angebot und Annahme zustande.

Vertrag zu Lasten Dritter:

Ein Vertrag zu Lasten Dritter bezeichnet einen Vertrag, der zwischen zwei oder mehr Personen geschlossen wird und einen Dritten unmittelbar benachteiligt.

Wenn zwei oder mehr Parteien einen Vertrag miteinander schließen, bleiben Dritte davon unberührt.

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žinios

diskusijos

Das schreib doch mal wie man damit erfolg hat. Lasset den Petitionsstarter doch nicht alliene. Danke

1) Die "GEZ" wurde zum 31.12.2012 abgeschafft. 2) Die "Rundfunkgebühren" wurden ebenso abgeschafft. 3) Der "Rundfunkbeitragsstaatsvertrag" ist ein öffentlich-rechtliches Instrument, kein privatrechtliches. Die Argumentation "Vertrag zu Lasten Dritter" hat lediglich im Privatrecht Bedeutung, geht daher ins Leere. Somit: Bitte näher kundig machen, bevor eine Petition begonnen wird! Die vorliegende ist mangels Präzision aussichtslos!

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