Abwasserentgeltsatzung

Petition richtet sich an
Abwasserzweckverband Untere Selz, Oberbürgermeister von Ingelheim Ralf Claus

38 Unterschriften

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

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Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

  1. Gestartet Oktober 2024
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Petition richtet sich an: Abwasserzweckverband Untere Selz, Oberbürgermeister von Ingelheim Ralf Claus

Änderung des Postens "Wiederkehrende Beiträge für Schmutzwasser"

Begründung

Im Jahr 2023 wurde die Abwassersatzung von den Verbandsgemeinden Nieder-Olm, Gau-Algesheim, Ingelheim und Wörrstadt auf den AVUS (Abwasserzweckverband Untere Selz) übertragen. gleichzeitig wurde auch die Satzung geändert. Die Satzung ist in drei Posten aufgeteilt: Schutzwasser nach Frischwassermenge, Niederschlagswasser und Wiederkehrende Beiträge für Schmutzwasser.
Die Wiederkehrenden Beiträge für Schmutzwasser werden irrsinnigerweise auf 100% einer Grundfläche und zusätzlich pauschal 30% für zwei Stockwerke erhoben. Für diesen Posten wurden die "Wiederkehrenden Beiträge für den Straßenbau" 1:1 übernommen. Zum einen verletzt der AVUS die eigene Satz-ung, weil im Gegensatz zur Satzung nicht zwischen ein- und mehrstöckigen Gebäuden unterschieden wird (es gibt einstöckige Häuser, darin wohnen zwei Familien; es gibt hohe und schmale Reihenhäuser, darin wohnt nur eine Familie). Keine Familie kann mehr als 100% Schmutzwasser erzeugen, selbst wenn das komplette Grundstück versiegelt ist. Was soll also die irrationale Addition von Stockwerken? Der AVUS plant die Vorhaltung von Kanälen und Klärwerk anhand der Bebauungspläne. Durch die verwendung der Grundflächenzahl wird die Vorhaltung entweder mit dem Faktor 0,4 oder 0,7 ermittelt (daraus ergibt sich die maximal bebaubare Gebäudefläche). Da bei der Vorhaltung nur ein Bruchteil der Grundfläche für Schmutzwasser verwendet wird, muss dies auch für den Wiederkehrenden Beitrag gelten.
Der Satzung entsprechend wird die Fläche für das Niederschlagswasser aufgrund der bebaubaren Grundstücksfläche ermittelt. Daher kann ohne weiteres die Differenz zu 100% für die Wiederkehrenden Beiträge verwendet werden.
Des weiteren gibt der AVUS an, dass für das Sammeln, Ableiten und Behandeln des anfallenden Schmutz- und Niederschlagswassers unterschiedliche Kosten anfallen und daher aus Gerechtigkeitsgründen unterschiedliche Entgelte hierfür erhoben werden. Das ist schlichtweg falsch, weil sowohl Schmutz-, Straßen- als auch Niederschlagswasser in den gleichen Kanal und in das gleiche Klärwerkbecken fließen. somit kann unmöglich differenziert werden.

Vernünftigerweise müsste der Beitrag der Wiederkehrenden Beiträge komplett auf die anderen beiden Posten umgelegt werden (der Posten Frischwasser ist ohnehin unterproportional behaftet und sorgt dafür, dass Wassersparen uninteressant ist). Alternativ könnte sich der Beitrag nach der nicht bebaubaren Fläche richten, da sich der bebaubare Teil bereits im Niederschlagswasser findet.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Anton Flegar, Stadecken-Elsheim
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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 11.10.2024
Sammlung endet: 10.04.2025
Region: Landkreis Mainz-Bingen
Kategorie: Wohnen

Neuigkeiten

  • Mit 33 Interessenten kann man keine Petition einreichen. In jedem Fall danke an die UnterstützerInnen. Somit hat der AVUS gestalterische "Narrenfreiheit" bei der Satzung "Abwasserentgelt". Die von mir angeschriebenjen Verwaltungsmitglieder des AVUS zeigen keine Reaktion bezüglich der unsinnigen Berechnung der "Wiederkehrenden Beiträge Schmutzwasser". Politiker scheinen sich nicht gerne belehren zu lassen.

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