Sicherheit

Änderung § 81 e StPO Absatz 1 für die Aufklärung von Mordfällen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Landtags Baden-Württemberg

10.957 Unterschriften

Bearbeitungsfrist abgelaufen

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Bearbeitungsfrist abgelaufen

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Petition richtet sich an: Petitionsausschuss des Landtags Baden-Württemberg

Da unsere Technik immer fortgeschrittener wird, ist es auch schon möglich, dass man bei DNA Untersuchungen z.B. in Mordfällen nicht nur das Geschlecht sondern auch schon Merkmale wie z.B. Augenfarbe, Haarfarbe, Herkunftsregion... bestimmen kann. Doch leider darf die Polizei diese Spuren nicht auswerten, da unser altes Gesetz dies nicht zulässt. Hiermit fordere ich und alle Unterstützenden, dass das Gesetz dahingehend geändert wird.

Begründung

Bei uns in der Region in Freiburg sind in letzter Zeit 2 Mordfälle an Frauen aufgetaucht, wobei auch DNA Material festgestellt wurde. Doch leider darf die Polizei das gefundene Material nicht genau untersuchen, da es sonst gegen das Gesetz verstößt. Um die Fälle schneller aufklären zu können, bevor noch mehr unschuldige Menschen ihr Leben verlieren, wäre es endlich notwendig das Gesetz zu ändern. Bitte unterstützt uns gemeinsam dabei, damit wir endlich gemeinsam dieses Gesetz verändern können.

Dazu ein Zeitungsartikel der BZ: "Grenzen für DNA-Analysen: Ein Gesetz, das Mörder schützt" http://www.badische-zeitung.de/kommentare-1/grenzen-fuer-dna-analysen-ein-gesetz-das-moerder-schuetzt--129981410.html

Auszug unseres derzeitigen Gesetzes: § 81e Molekulargenetische Untersuchung

(1) An dem durch Maßnahmen nach § 81a Abs. 1 erlangten Material dürfen auch molekulargenetische Untersuchungen durchgeführt werden, soweit sie zur Feststellung der Abstammung oder der Tatsache, ob aufgefundenes Spurenmaterial von dem Beschuldigten oder dem Verletzten stammt, erforderlich sind; hierbei darf auch das Geschlecht der Person bestimmt werden. Untersuchungen nach Satz 1 sind auch zulässig für entsprechende Feststellungen an dem durch Maßnahmen nach § 81c erlangten Material. Feststellungen über andere als die in Satz 1 bezeichneten Tatsachen dürfen nicht erfolgen; hierauf gerichtete Untersuchungen sind unzulässig.

Quelle des Auszugs: https://dejure.org/gesetze/StPO/81e.html

Fusioniertes Bild Quelle: Bild DNA Analyse: http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/kriminalitaet/dna-analyse-kann-auch-aeussere-merkmale-bestimmen-14562017/dna-analyse-14562412.html mit dem Titel „Im Labor: DNA-Analyse beim Bayerischen Landeskriminalamt“

Bild Paragraph: http://i.ebayimg.com/images/i/131073182811-0-1/s-l1000.jpg

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 23.11.2016
Petition endet: 22.01.2017
Region: Baden-Württemberg
Kategorie: Sicherheit

Neuigkeiten

Man entlastet zahlreiche andere "Verdächtige" die mit den Parametern nicht übereinstimmen und die zuvor ggfs unter Generalverdacht standen!! Es kann auch ein ungefähres Alter rausgelesen werden, was den Verdächtigenkreis dann doch enorm einschränkt. In den Niederlanden wurde nach einem ähnlichen Fall die zumeist asiatischen Bewohner eines naheliegenden Asylbewerberheims durch die Bevölkerung unter Generalverdacht gestellt und angefeindet. Nachdem die Ergebnisse aber eine DNA eines Mitteleuropäers auswiesen klang der unnötige Hass gegen die Asiaten ab!!! Seither ist es dort erlaubt!

Es ist sicherlich eine gute Sache neue Forschungsergebnisse und Techniken auch für forensische Zwecke zu verwenden, insofern sie wissenschaftlich gesichert sind und ihre Ergebnisse auch zuverlässig die Ermittlungen voranbringen können. Dies ist aber, was die in der Petition geforderte Legalisierung der genannten forensisch-molekularbiologischen Methoden zur Haar-/Augenfarbe und „Herkunftsbestimmung“ betrifft, aus meiner Sicht zumindest in Frage zu stellen. Begründung (Text in txt Datei, da zu viele Zeichen): http://www.file-upload.net/download-12137382/begruendung-dna-profil.txt.html

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