Piirkond : Saarimaa
Kodanikuõigused

Änderung der Spielstättenverordnung sowie Erlass von Landesgesetzten zur Spielautomatenregulierung

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Saarländischer Landtag
29 Toetav 20 sees Saarimaa

Petitsiooni esitaja ei esitanud petitsiooni.

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  1. Algatatud 2021
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Die saarländischen Grenzgemeinden und deren Einwohner leiden seit Jahren unter der enormen, unregulierten Menge an Spielautomaten in Spielhallen und Kneipen. Es ist unverhältnismäßig mit welcher Menge an Besuchern dieser Lokalitäten rund um die Uhr umgegangen werden muss, und das in zum Teil kleinen Dörfern. Die Lärm- und die Umgangsbelastung für die Ortschaften ist zum Teil unzumutbar und kann durch die örtlichen Ordnungsämter schwer bewältigt werden. Wir fordern die Landesregierung des Saarlandes auf eine längst überfällige Änderung der Landesgesetze und Verordnungen vorzunehmen. Und das unverzüglich!

Es muss eine Regulation erfolgen, die die Verhältnismäßigkeit von Einwohnerzahlen und genehmigten Spielautomaten regelt. Wir fordern eine Begrenzung auf 1 Spielautomat pro 500 Einwohnern, und dies in Bezug auf jeden Ortsteil im Einzelnen. So dürften am Beispiel Kleinblittersdorf insgesamt auf ca. 10.500 Einwohnern höchstens 21 (zur Zeit sind es über 60 Spielautomaten, den Großteil im Ortsteil Kleinblittersdorf) Spielautomaten zusammengefasst in allen Spielhallen und Kneipen aufgestellt werden. Für den Ortsteil Kleinblittersdorf beispielsweise bei ca. 3.500 Einwohnern nicht mehr als 7 Spielautomaten.

Die Spielhallenverordnung des Saarlandes sieht vor, dass zwischen 2 Spielhallen mindestens 500 Meter Abstand sein muss. Wir fordern, dass es in Ortschaften unter 30.000 Einwohnern überhaupt keine Spielhallen mehr geben darf. Die lokale Belastung über die vielen, ständig wechselnden Besucher dieser Spielhallen auch zu Ruhezeiten der Einwohner ist für ein ländliches Leben unzumutbar.

Selgitus

Die Belastung durch unregulierte Spielautomatenanzahl in den Grenzgemeinden des Saarlandes beeinflusst in erheblichen Maß das Leben der Einwohner. Dringend muss hier eine Regulierung erfolgen und den Kommunen Entlastung verschaffen werden.

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