Gesundheit

Änderung der Stichtagregelung beim Notfallsanitätergesetz

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
An den deutschen Bundestag

12 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

12 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Petition richtet sich an: An den deutschen Bundestag

Die abzuleistenden Stunden Fortbildung müssen sich nach der tatsächlichen Berufserfahrung richten, die zu Beginn der Fortbildungsmaßnahme vorhanden ist.

Begründung

Bei der Stichtagregelung 1.1.2014 zählt die bis zu diesem Zeitpunkt erlangte Berufserfahrung. Selbst wenn die´Fortbildung zum Notfallsanitäter erst in den Jahren nach diesem Datum begonnen wird, werden diese Jahre nicht mit angerechnet. Konkret bedeutet dies, wenn ein RA im 2012 seine Prüfung abgelegt hat, aber erst im Jahr 2017 seine Fortbildung zum Notfallsanitäter beginnt, hat er max. 2 Jahre Berufserfahrung statt 5 Jahre, weil die Zeit ab 1.1.2014 nicht zählt. Somit müssen durchaus berufserfahrene Kräfte eine Fortbildung von 960 Stunden ableisten, was nebenberuflich kaum möglich ist.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 16.05.2016
Petition endet: 15.08.2016
Region: Deutschland
Kategorie: Gesundheit

Neuigkeiten

  • Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team

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