Regione: Germania
Immagine della petizione Änderung der Stichtagregelung beim Notfallsanitätergesetz
Salute

Änderung der Stichtagregelung beim Notfallsanitätergesetz

Firmatorio non aperto al pubblico
La petizione va a
An den deutschen Bundestag
12 Supporto 12 in Germania

Il firmatario non ha presentato/depositato la petizione.

12 Supporto 12 in Germania

Il firmatario non ha presentato/depositato la petizione.

  1. Iniziato 2016
  2. Raccolta voti terminata
  3. Presentata
  4. Dialogo
  5. Mancate

Die abzuleistenden Stunden Fortbildung müssen sich nach der tatsächlichen Berufserfahrung richten, die zu Beginn der Fortbildungsmaßnahme vorhanden ist.

Motivazioni:

Bei der Stichtagregelung 1.1.2014 zählt die bis zu diesem Zeitpunkt erlangte Berufserfahrung. Selbst wenn die´Fortbildung zum Notfallsanitäter erst in den Jahren nach diesem Datum begonnen wird, werden diese Jahre nicht mit angerechnet. Konkret bedeutet dies, wenn ein RA im 2012 seine Prüfung abgelegt hat, aber erst im Jahr 2017 seine Fortbildung zum Notfallsanitäter beginnt, hat er max. 2 Jahre Berufserfahrung statt 5 Jahre, weil die Zeit ab 1.1.2014 nicht zählt. Somit müssen durchaus berufserfahrene Kräfte eine Fortbildung von 960 Stunden ableisten, was nebenberuflich kaum möglich ist.

Grazie davvero per il vostro appoggio

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Novità

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