La pétition est adressée à :
Bundesregierung
Ich beantrage hiermit, dass die tägliche Erreichbarkeit eines Arbeitslosen, gleichgültig ob Bezieher von ALG I oder II auf die tägliche Zeit von 7.30h - 20h abends, außer an Sonntagen und Feiertagen, begrenzt wird um dem Gleichheitsgrundsatz einer berufstätigen Person, die täglich laut Berufsgenossenschaften nur max. 10 Std. tätig sein darf, näher zu kommen und auch den Angehörigen eines arbeitslosen Bürgers das Recht auf ein Privatleben zu verschaffen.
Diese Änderungsregelung schließt aber nicht aus, dass der Arbeitslose sich in der freien Zeit darum bemühen muss, einen Arbeitsplatz zu finden.
Raison
Ich beantrage meine Petition im Sinne des Gleichzeitgrundsatzes mit berufstätigen Mitbürgern, die auch ein Anrecht auf Privatleben haben. Genauso wie die arbeitslosen Mitbürger und deren Angehörige.