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Dzīvošana

Betriebskosten pro Kopf abrechnen

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Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
161 atbalstītājs

Petīcijas autors petīciju nav iesniedzis

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  1. Sākās 2017
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Neizdevās

Viele große Vermieter, unter anderem auch die Vonovia, verteilen sämtliche Betriebskosten aus-schließlich nach der Wohnfläche. Dies führt insbesondere bei den verbrauchsabhängigen Betriebskos-ten, wie beispielsweise Müllgebühren und Wasser/ Abwasser zu erheblichen Ungerechtigkeiten. So hat bei diesem Verteilerschlüssel beispielsweise ein Singlehaushalt dieselben Beträge für Müll und Wasser/ Abwasser zu zahlen, wie ein 3- oder 4-Personenhaushalt bei identischer Wohnungsgröße.

Da die Wohnfläche jedoch für den Müllverbrauch-/ Wasser-/ Abwasserverbrauch in keinem Zusammenhang mit dem Verbrauch steht, sollten die verbrauchsabhängigen Betriebskostenpositionen nach der Personenanzahl im Objekt oder nach dem tatsächlich gemessenen Verbrauch abgerechnet wer-den.

Insofern ist eine Änderung des gesetzlichen Abrechnungsmaßstabes für Betriebskosten gemäß § 556 a BGB zu korrigieren. Hier heißt es:

„Haben die Vertragsparteien nichts anderes vereinbart, sind die Betriebskosten vorbehaltlich ander-weitiger Vorschriften nach dem Anteil der Wohnfläche umzulegen”.

§ 556 a BGB sollte wie folgt geändert werden:

„Die verbrauchsabhängigen Betriebskosten, wie beispielsweise Müllgebühren, Wasser/ Abwasser, sind soweit der tatsächliche Verbrauch pro Wohnung nicht ermittelt werden kann, immer nach der Personenanzahl im Objekt abzurechnen, die Betriebskosten im Übrigen nach dem Anteil der Wohnflä-che umzulegen.”.

Mit einer Änderung der gesetzlichen Regelungen ist die aktuell bestehende Ungerechtigkeit bei der Verteilung der Betriebskosten behoben.

Die Argumente der Großvermieter überzeugen nicht. Diese behaupten:

„Die Abrechnung per Personenschlüssel sei sehr schwer umsetzbar, weil dazu die Anzahl der Perso-nen innerhalb eines Haushalts ständig überprüft werden müsste. Diesen Eingriff in die Privatsphäre möchten wir unseren Kunden nicht zumuten…“.

Ein weiteres Argument sei:

„Eine Berechnung nach den Personen in den Wohnungen sei auch nicht für alle gerechter. Die Kosten werden nur so umverteilt und gehen zu Lasten von Familien…“. Diese Argumente sind nicht stichhaltig, denn für jede Wohnung existiert ein Mietvertrag, aus dem zu entnehmen ist, wie viele Menschen in den Wohnungen leben. Auch ist nicht einsichtig, weshalb 1-Personenhaushalte über Gebühr mit Müllgebühren, Wasser- und Abwasserkosten belastet werden sollen, im Vergleich zu Mehrpersonenhaushalten. Jede Person sollte für die eigenen verursachten Kosten gerade stehen.

Diese Petition wurde in Zusammenarbeit mit dem Bremer Mieterbund ausgearbeitet und wird dementsprechend von ihm unterstützt.

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