Änderung des Bundesdatenschutz Gesetzes zur Nutzung von Dashcams in Einsatzfahrzeugen.

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages
577 Unterstützende 562 in Deutschland

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

577 Unterstützende 562 in Deutschland

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2015
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Wir uns mit unserer Petition, Gehör im Deutschen Bundestag verschaffen, um eine Gesetzesänderung des Bundesdatenschutz Gesetzes (BDSG) zu erwirken, die den Einsatz von Dashcams in Einsatzfahrzeugen unter Alarmbedingungen legalisiert, um so etwaige Beweislagen zu entschärfen, dass eine eventuelle, bewusste Nötigung durch die Einsatzkraft stattgefunden hat. Ich würde mich daher sehr freuen, wenn Sie uns mit unserer Petition und Ihrer Unterschrift unterstützen würden.

Begründung

Änderung des Bundesdatenschutz Gesetzes zur Nutzung von Dashcams in Einsatzfahrzeugen unter Einsatzbedingungen, zur Beweissicherung des Einsatzverhaltens und der Nutzung von Sondersignalen nach §35 StVO.

Aufgrund des aktuellen Gerichtsurteils gegen den Notarzt Dr. Hatz, der auf einer Alarmfahrt zu einem 2-jährigen Kind, welches zu ersticken drohte, von Verkehrsteilnehmern angezeigt wurde, weil diese sich von seiner Fahrweise genötigt sahen, hat ihn das Amtsgericht Ingolstadt, zu einer Geldstrafe von €4500,-, sowie einen Führerscheinentzug von 6 Monaten verurteilt. Diese Entscheidung bürgt jedoch meiner Meinung nach die Gefahr, dass Einsatzkräfte zukünftig langsamer zum Einsatzort fahren, da sie befürchten könnten, ebenfalls durch Dritte angezeigt zu werden.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

Link zur Petition

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Könnte man auch verwenden um Autofahrer, welche keine Rettungsgasse bilden zu ahnden.

Das könnte aber auch gegen die Helfer eingesetzt werden. Daher Vorsicht

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