Änderung des Landesgesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage; Aufhebung der Verbote von Versammlungen und Veranstaltungen

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Petitionsausschuss des Rheinland-Pfälzischen Landtages
59 Tukeva 59 sisään Rheinland-Pfalz

Vetoomusprosessi saatiin päätökseen

59 Tukeva 59 sisään Rheinland-Pfalz

Vetoomusprosessi saatiin päätökseen

  1. Aloitti 2013
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Valintaikkuna
  5. Valmis

Tämä on online-vetoomus des Rheinland-Pfälzischen Landtages .

Über welche Entscheidung / welche Maßnahme / welchen Sachverhalt wollen Sie sich beschweren?

Diese Petition richtet sich gegen die im Feiertagsgesetz festgelegten Verbote von Versammlungen und Veranstaltungen sowie Verbote von Sport- und Tanzveranstaltungen und damit gegen die Einschränkung von Grundrechten.

Was möchten Sie mit Ihrer Bitte / Beschwerde erreichen?

Niemandem sollte an irgendeinem Tag im Jahr das Demonstrieren wegen eines religiösen Feiertags verboten werden. „Ich lass Dich beten - Lass Du mich tanzen!“

Gegen wen, insbesondere welche Behörde / Institution richtet sich Ihre Beschwerde?

Der Landtag möge eine Änderung der entsprechenden Gesetze und Verordnungen beschließen. Die Landesregierung möge sich in der Innenministerkonferenz und dem Bundesrat für eine bundesweite Abschaffung der Verbote einsetzen.

Muss nach Ihrer Vorstellung ein Gesetz / eine Vorschrift geändert / ergänzt werden? Wenn ja, welche(s)?

Das Landesgesetz über den Schutz der Sonn- und Feiertage sollte reformiert werden. Die §§ 6, 7, 8 und 11 gehören zudem ersatzlos gestrichen.

Bitte geben Sie eine kurze Begründung für Ihre Bitte / Beschwerde.

Die Tanz- und Versammlungsverbote an religiösen Feiertagen stehen im Widerspruch zur grundgesetzlich geschützten Religionsfreiheit. Niemand darf zu religiösen Handlungen gezwungen werden. Da diese Einschränkung von Grundrechten Nichtgläubiger ausschließlich theologisch begründet wird, sehe ich in den Feiertagsgesetzen der Länder das Trennungsgebot von Staat und Kirche missachtet.

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Uutiset

  • „…Sie übersandten eine Legislativeingabe, mit der Sie eine Änderung des Feiertagsgesetzes
    (Aufhebung der Verbote von Versammlungen und Veranstaltungen) begehren.

    Bei Ihrer Legislativeingabe handelt es sich um eine öffentliche Petition. Die Mitzeich-
    nungsfrist, in der weitere 59 Personen mitzeichneten, endete am 28. Mai 2013.

    Der Petitionsausschuss hat in seiner 19. Sitzung am 25. Juni 2013 über Ihre Legislativeingabe
    beraten und den Beschluss gefasst, Ihrem Anliegen nicht abzuhelfen.

    Damit der Petitionsausschuss alle Gründe, die für oder gegen eine Änderung der bestehen-
    den Gesetzeslage sprechen, berücksichtigen kann, wurde das fachlich zuständige Ministe-
    rium des Innern, für Sport und Infrastruktur im Vorfeld zunächst um eine Stellungnahme... enemmän

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