Änderung des Nichtraucherschutzgesetzes; Rauchverbot bei Veranstaltungen für Kinder

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Rheinland-Pfälzischen Landtages
41 Unterstützende 41 in Rheinland-Pfalz

Die Petition wurde abgeschlossen

41 Unterstützende 41 in Rheinland-Pfalz

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Rheinland-Pfälzischen Landtages.

Weiterleitung

Über welche Entscheidung / welche Maßnahme / welchen Sachverhalt wollen Sie sich beschweren?

Ziel meiner Petition ist ein besserer Nichtraucherschutz, speziell für Kinder.

Was möchten Sie mit Ihrer Bitte / Beschwerde erreichen?

Angestrebt ist ein Rauchverbot bei Veranstaltungen, die sich speziell an Kinder richten, z.B.: Martinsumzüge oder Kinderfaschingsumzüge. Zu den generell schädlichen Einflüssen des Zigaretten- und Zigarrenrauchs kommt hier hinzu, dass Raucher das Rauchgut oftmals direkt auf Höhe von Kinderwägen oder die Nasen der Kleinkinder halten, wodurch diese direkt im Rauch stehen.

Gegen wen, insbesondere welche Behörde / Institution richtet sich Ihre Beschwerde?

Zuständig ist das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demographie.

Muss nach Ihrer Vorstellung ein Gesetz / eine Vorschrift geändert / ergänzt werden? Wenn ja, welche(s)?

Das Nichtraucherschutzgesetz.

Bitte geben Sie eine kurze Begründung für Ihre Bitte / Beschwerde

Ziel der Petition ist es Kinder vor den schädlichen Einflüssen des Passivrauchens besser zu schützen.

Link zur Petition

Bild mit QR code

Abrisszettel mit QR Code

herunterladen (PDF)

Neuigkeiten

  • …Sie übersandten eine Legislativeingabe, mit der Sie eine Änderung des Nichtraucher-
    schutzgesetzes begehren. Im Einzelnen wünschen Sie ein Rauchverbot bei Veranstaltungen
    für Kinder.

    Bei Ihrer Legislativeingabe handelt es sich um eine öffentliche Petition. Die Mitzeichnungsfrist, in
    der 41 weitere Personen mitzeichneten, endete am 16. Januar 2015.

    Der Petitionsausschuss hat in seiner 32. Sitzung 17. März 2015 über Ihre Legislativeingabe
    beraten und den Beschluss gefasst, Ihrem Anliegen nicht abzuhelfen.

    Damit der Petitionsausschuss alle Gründe, die für oder gegen eine Gesetzesänderung spre-
    chen, berücksichtigen kann, wurde das fachlich zuständige Ministerium für Soziales, Arbeit,
    Gesundheit und Demografie im Vorfeld zunächst um eine Stellungnahme... weiter

Noch kein PRO Argument.

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