Änderung/Ergänzung des § 17 ChemG (Erwerb bestimmter Biozide nur von gewerblichen und sachkundigen Unternehmen)

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
11 Unterstützende 11 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

11 Unterstützende 11 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird eine Änderung/Ergänzung des § 17 des Chemikaliengesetzes (ChemG) mit dem Ziel gefordert, den Erwerb von bestimmten Bioziden nur gewerblichen und sachkundigen Unternehmen zu gestatten.

Begründung

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, § 17 des Chemikaliengesetzes (und weiterer damit in Verbindung stehender Fundstellen) in dergestalt zu ändern, dass die Abgabe von Bioziden (Antikoagulanzien und dgl.) nur an gewerbliche und sachkundige Unternehmen erfolgen darf. Holzschutzmittel sowie Präparate zur Schadinsektenbekämpfung sollen nach wie vor auch von Privatpersonen erworben werden können. Hierdurch soll schwerwiegenden Gefahren für Menschen, Haus-/Wild- und Nutztiere durch nicht sachkundige und/oder missbräuchliche Anwendung vorgebeugt werden. Verstöße sollen als Ordnungswidrigkeiten im Sinne des § 26 des Chemikaliengesetzes qualifiziert werden.

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