11 Unterschriften
Die Petition wurde abgeschlossen
Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.
Petition richtet sich an: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Mit der Petition wird eine Änderung/Ergänzung des § 17 des Chemikaliengesetzes (ChemG) mit dem Ziel gefordert, den Erwerb von bestimmten Bioziden nur gewerblichen und sachkundigen Unternehmen zu gestatten.
Begründung
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, § 17 des Chemikaliengesetzes (und weiterer damit in Verbindung stehender Fundstellen) in dergestalt zu ändern, dass die Abgabe von Bioziden (Antikoagulanzien und dgl.) nur an gewerbliche und sachkundige Unternehmen erfolgen darf. Holzschutzmittel sowie Präparate zur Schadinsektenbekämpfung sollen nach wie vor auch von Privatpersonen erworben werden können. Hierdurch soll schwerwiegenden Gefahren für Menschen, Haus-/Wild- und Nutztiere durch nicht sachkundige und/oder missbräuchliche Anwendung vorgebeugt werden. Verstöße sollen als Ordnungswidrigkeiten im Sinne des § 26 des Chemikaliengesetzes qualifiziert werden.
Link zur Petition
Abrisszettel mit QR Code
herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
06.06.2020
Petition endet:
22.08.2020
Region:
Deutschland
Kategorie:
Neuigkeiten
Debatte
Noch kein CONTRA Argument.