Änderung von § 1355 Bürgerliches Gesetzbuch (Ehename)

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
113 Unterstützende 113 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

113 Unterstützende 113 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2019
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird gefordert, dass die in § 1355 Bürgerliches Gesetzbuch genannte Regelung zur Namensführung in der Ehe modernisiert wird und die Führung eines Doppelnamens als Ehenamen ermöglicht wird (gemeinsame Identität einer Ehe/Familie).Hier könnte die Regelung aus Österreich (Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch) herangezogen werden, das Problem von sog. "Bandwurmnamen" ist ausgeschlossen. Die Neuregelung soll auch (ohne zeitliche Begrenzung) auf bereits geschlossene Ehen anwendbar sein

Begründung

Die gemeinsame Identität einer Ehe und Familie wird zum Ausdruck gebracht und dadurch gestärkt. Ein Doppelname als Familienname zeigt die Zusammenführung auch namentlich an. Dies ist bisher nicht möglich, es muss stets ein Ehepartner auf seinen Namen als Familiennamen verzichten. Bereits über 15% der Eheschließungen in Österreich machen davon Gebrauch (Stand September 2018, Standesamt Mondsee, eigene Recherche). Der Bedarf bei den Bürgerinnen und Bürgern ist also vorhanden.

Link zur Petition

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