Region: Germany

Ärzte - Rücknahme der Änderung nach Satz 2 § 79 b SGB V (GKV-Versorgungsstärkungsgesetz)

Petitioner not public
Petition is directed to
Deutschen Bundestag
80 supporters 80 in Germany

The petition is denied.

80 supporters 80 in Germany

The petition is denied.

  1. Launched 2015
  2. Collection finished
  3. Submitted
  4. Dialogue
  5. Finished

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, …im GKV-Versorgungsstärkungsgesetz die Änderung nach Satz 2 § 79 b SGB V, beratender Fachausschuss Psychotherapie, dass die Vertreter der Ärzte überwiegend psychotherapeutisch tätig sein müssen, zurückzunehmen und den Paragraphen in der bisherigen Form zu belassen.

Reason

Der Ausschluss von Ärzten, die nicht überwiegend psychotherapeutisch tätig sind, aus dem beratenden Fachausschuss wird der Versorgungsrealität nicht gerecht. Immerhin versorgt diese Gruppe von Therapeuten 30 % aller Patienten, die Psychotherapie erhalten. Sie bieten einen niederschwelligen Zugang und Krisenintervention an, sind für viele Patienten die erste Anlaufstelle, auch im Hinblick auf Therapieplanung und Wahl des Therapieverfahrens.Die Sicherstellung einer umfassenden Versorgung der Patienten erfordert die Teilnahme ALLER psychotherapeutisch tätigen Ärzte, um die bestehende Expertise in erforderliche Weiterentwicklung einzubringen. Die geplante Änderung verhindert dies und ist deshalb kontraproduktiv.

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News

  • Pet 2-18-15-2121-017882

    Ärzte
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 25.02.2016 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist. Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, die im GKV-Versorgungsstärkungsgesetz geplante
    Änderung, dass die Vertreter der Ärzte überwiegend psychotherapeutisch tätig sein
    müssen, nicht umzusetzen und die bisherige Regelung beizubehalten.
    Zu den Einzelheiten des Vortrages der Petentin wird auf die von ihr eingereichten
    Unterlagen verwiesen.
    Die Eingabe war als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
    Bundestages eingestellt. Es gingen 80 Mitzeichnungen sowie 2 Diskussionsbeiträge
    ein.... further

Not yet a PRO argument.

No CONTRA argument yet.

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