Région: Allemagne

Ärzte - Rücknahme der Änderung nach Satz 2 § 79 b SGB V (GKV-Versorgungsstärkungsgesetz)

Le pétitionnaire n'est pas public
La pétition est adressée à
Deutschen Bundestag
80 Soutien 80 en Allemagne

La pétition n'est pas acceptée.

80 Soutien 80 en Allemagne

La pétition n'est pas acceptée.

  1. Lancé 2015
  2. Collecte terminée
  3. Soumis
  4. Dialogue
  5. Terminée

Il s'agit d'une pétition en ligne des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, …im GKV-Versorgungsstärkungsgesetz die Änderung nach Satz 2 § 79 b SGB V, beratender Fachausschuss Psychotherapie, dass die Vertreter der Ärzte überwiegend psychotherapeutisch tätig sein müssen, zurückzunehmen und den Paragraphen in der bisherigen Form zu belassen.

Raison

Der Ausschluss von Ärzten, die nicht überwiegend psychotherapeutisch tätig sind, aus dem beratenden Fachausschuss wird der Versorgungsrealität nicht gerecht. Immerhin versorgt diese Gruppe von Therapeuten 30 % aller Patienten, die Psychotherapie erhalten. Sie bieten einen niederschwelligen Zugang und Krisenintervention an, sind für viele Patienten die erste Anlaufstelle, auch im Hinblick auf Therapieplanung und Wahl des Therapieverfahrens.Die Sicherstellung einer umfassenden Versorgung der Patienten erfordert die Teilnahme ALLER psychotherapeutisch tätigen Ärzte, um die bestehende Expertise in erforderliche Weiterentwicklung einzubringen. Die geplante Änderung verhindert dies und ist deshalb kontraproduktiv.

Lien vers la pétition

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Actualités

  • Pet 2-18-15-2121-017882

    Ärzte
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 25.02.2016 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist. Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, die im GKV-Versorgungsstärkungsgesetz geplante
    Änderung, dass die Vertreter der Ärzte überwiegend psychotherapeutisch tätig sein
    müssen, nicht umzusetzen und die bisherige Regelung beizubehalten.
    Zu den Einzelheiten des Vortrages der Petentin wird auf die von ihr eingereichten
    Unterlagen verwiesen.
    Die Eingabe war als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
    Bundestages eingestellt. Es gingen 80 Mitzeichnungen sowie 2 Diskussionsbeiträge
    ein.... plus loin

Pas encore un argument PRO.

Pas encore un argument CONTRA.

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