80 Unterschriften
Der Petition wurde nicht entsprochen
Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.
Petition richtet sich an: Deutschen Bundestag
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, …im GKV-Versorgungsstärkungsgesetz die Änderung nach Satz 2 § 79 b SGB V, beratender Fachausschuss Psychotherapie, dass die Vertreter der Ärzte überwiegend psychotherapeutisch tätig sein müssen, zurückzunehmen und den Paragraphen in der bisherigen Form zu belassen.
Begründung
Der Ausschluss von Ärzten, die nicht überwiegend psychotherapeutisch tätig sind, aus dem beratenden Fachausschuss wird der Versorgungsrealität nicht gerecht. Immerhin versorgt diese Gruppe von Therapeuten 30 % aller Patienten, die Psychotherapie erhalten. Sie bieten einen niederschwelligen Zugang und Krisenintervention an, sind für viele Patienten die erste Anlaufstelle, auch im Hinblick auf Therapieplanung und Wahl des Therapieverfahrens.Die Sicherstellung einer umfassenden Versorgung der Patienten erfordert die Teilnahme ALLER psychotherapeutisch tätigen Ärzte, um die bestehende Expertise in erforderliche Weiterentwicklung einzubringen. Die geplante Änderung verhindert dies und ist deshalb kontraproduktiv.
Link zur Petition
Abrisszettel mit QR Code
herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
23.02.2015
Petition endet:
18.05.2015
Region:
Deutschland
Kategorie:
Neuigkeiten
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Pet 2-18-15-2121-017882
Ärzte
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 25.02.2016 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist. Begründung
Mit der Petition wird gefordert, die im GKV-Versorgungsstärkungsgesetz geplante
Änderung, dass die Vertreter der Ärzte überwiegend psychotherapeutisch tätig sein
müssen, nicht umzusetzen und die bisherige Regelung beizubehalten.
Zu den Einzelheiten des Vortrages der Petentin wird auf die von ihr eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Die Eingabe war als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
Bundestages eingestellt. Es gingen 80 Mitzeichnungen sowie 2 Diskussionsbeiträge
ein.... weiter
Debatte
Noch kein CONTRA Argument.