Ärzte - Rücknahme der Änderung nach Satz 2 § 79 b SGB V (GKV-Versorgungsstärkungsgesetz)

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
80 Unterstützende 80 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

80 Unterstützende 80 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2015
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, …im GKV-Versorgungsstärkungsgesetz die Änderung nach Satz 2 § 79 b SGB V, beratender Fachausschuss Psychotherapie, dass die Vertreter der Ärzte überwiegend psychotherapeutisch tätig sein müssen, zurückzunehmen und den Paragraphen in der bisherigen Form zu belassen.

Begründung

Der Ausschluss von Ärzten, die nicht überwiegend psychotherapeutisch tätig sind, aus dem beratenden Fachausschuss wird der Versorgungsrealität nicht gerecht. Immerhin versorgt diese Gruppe von Therapeuten 30 % aller Patienten, die Psychotherapie erhalten. Sie bieten einen niederschwelligen Zugang und Krisenintervention an, sind für viele Patienten die erste Anlaufstelle, auch im Hinblick auf Therapieplanung und Wahl des Therapieverfahrens.Die Sicherstellung einer umfassenden Versorgung der Patienten erfordert die Teilnahme ALLER psychotherapeutisch tätigen Ärzte, um die bestehende Expertise in erforderliche Weiterentwicklung einzubringen. Die geplante Änderung verhindert dies und ist deshalb kontraproduktiv.

Link zur Petition

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Neuigkeiten

  • Pet 2-18-15-2121-017882

    Ärzte
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 25.02.2016 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist. Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, die im GKV-Versorgungsstärkungsgesetz geplante
    Änderung, dass die Vertreter der Ärzte überwiegend psychotherapeutisch tätig sein
    müssen, nicht umzusetzen und die bisherige Regelung beizubehalten.
    Zu den Einzelheiten des Vortrages der Petentin wird auf die von ihr eingereichten
    Unterlagen verwiesen.
    Die Eingabe war als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
    Bundestages eingestellt. Es gingen 80 Mitzeichnungen sowie 2 Diskussionsbeiträge
    ein.... weiter

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