Ärzte - Strafbarkeit von Korruption im Gesundheitswesen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
1.357 Unterstützende 1.357 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

1.357 Unterstützende 1.357 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2012
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen ... dass die Annahme von Geschenken und Gelder von der Pharmaindustrie, Herstellern von Medizintechnik sowie der Vertreter der vorgenannten Einrichtungen bei wirksamer Sanktionierung analog dem öffentlichen Dienst verboten wird.

Begründung

Sehr geehrte Damen und Herren, der Große Strafsenat des Bundesgerichtshofes entschied in einem Grundsatzurteil (AZ: GSST 2/11) auf Grund fehlender Straftatbestände, dass Ärzte Geschenke und Gelder der Pharmaindustrie und ihrer Vertreter dafür annehmen dürfen, wenn Arzneimittel der betreffenden Hersteller an Patienten verschrieben werden. Damit wird die hippokratische Forderung als Bestandteil ärztlicher Ethik verletzt, einer weiteren Kommerzialisierung mit entsprechendem Profitstreben in der Medizin befördert und der Korruption legale Wege geöffnet! Das therapeutische Wirken des Arztes zum Wohle des Patienten ist damit nachhaltig gefährdet und der Staat in seiner Fürsorgepflicht gefordert. Der Gesetzgeber ist somit in der umgehenden Pflicht, eine verbindliche und auch sanktionierbare Regelung zu schaffen, welche die bestehende Gesetzeslücke schließt. Deshalb bitte ich Sie, entsprechende Initiativen zu befördern und mir Ihren Standpunkt und Ihre Aktivitäten mitzuteilen. Mit freundlichen Grüßen Wolfgang Müller

Link zur Petition

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Neuigkeiten

  • Pet 2-17-15-2121-039278Ärzte
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 03.07.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Die Petition
    a) der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Gesundheit sowie dem
    Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz – als Material zu
    überweisen,
    b) den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben.
    Begründung
    Mit der Petition wird eine gesetzliche Regelung zur Strafbarkeit von Korruption im
    Gesundheitswesen gefordert; insbesondere solle die Annahme von Geschenken der
    Pharmaindustrie durch Ärzte strafbar sein.
    Mit der Petition wird ein Beschluss des Bundesgerichtshofes (BGH) angesprochen
    und gesetzgeberische Konsequenzen gefordert.
    Zu den Einzelheiten des Vortrages des Petenten wird auf... weiter

Beispiel:Der Nuvaring.Wurde vor einiger Zeit massenweise Frauen und jungen Mädchen als total nebenwirksarmes,niedrig dosiertes,einfach anzuwendendes Verhütungsmittel verschrieben auf eben dieser korrupten Basis.Die erheblichen Nebenwirkungen teils schlimmer als bei anderen hormonellen Verhütungsmitteln wie Deppressionen,Scheideninfektionen,Kopfschmerzen etc.wurden verharmlost.

Zu eng gefasst finde ich die Formulierung bezüglich der Interessengruppen. Hier hätte ich eine offenere Formulierung bevorzugt.

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