Petition richtet sich an:
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss, Bundesrat, Bundesregierung
Ein Verbot der AfD ist dringend nötig, da sie gegen unser Grundgesetz verstößt und mit rechtsradikalen Mitteln die freiheitliche demokratische Grundordnung beseitigen möchte. Dies fängt bereits damit an, dass die AfD regelmäßig die grundlegenden Menschenrechte in Ihren Schriften und Ansprachen missachtet. Unsere deutsche Geschichte hat bereits in der Vergangenheit gezeigt, dass die freiheitliche demokratische Grundordnung zerstört werden kann, wenn undemokratische und menschenverachtende Philosophien nicht rechtzeitig auf starken Widerstand stoßen. Aktuell versucht die AfD auch bereits völkische Sprache wieder gesellschaftsfähig zu machen und verbreitet ihr schädliches Gedankengut tief in unserer Gesellschaft. Durch die letzten Wahlerfolge ist es auch als bewiesen anzusehen, dass die AfD das Potential hat unsere Demokratie ernsthaft zu bedrohen. Da ein Verbot einer Partei den Antrag des Bundestages, des Bundesrates oder der Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht erfordert, fordern wir die genannten Institutionen dringend dazu auf zu handeln und ein Verbot zu beantragen. Wehret den Anfängen!
Begründung
Die Petition ist wichtig, da unsere Demokratie gefährdet ist und auch das Potential vorhanden ist die demokratische Grundordnung zu beseitigen. Des Weiteren scheint die Gefahr für jeden von uns, unseren Kindern und Enkeln, welche von der AfD ausgeht, von großen Teilen der Bevölkerung noch nicht ausreichend erkannt worden zu sein. Dies gilt anscheinend auch für unseren Bundestag, den Bundesrat sowie für die Bundesregierung, die den richtigen Zeitpunkt zu verpassen scheinen, um die Gefahr für unsere Demokratie durch einen Antrag auf Verbot der AfD beim Bundesverfassungsgericht abzuwenden.
Zur Begründung wird in erster Linie auf zwei Publikationen des Deutschen Institutes für Menschenrechte verwiesen.
Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat den Auftrag Menschenrechte zu fördern und zu schützen, zu forschen und beraten sowie zu informieren und dokumentieren und berichtet dem deutschen Bundestag
(https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/das-institut/auftrag).
Die rechtliche Grundlage ist (Zitat):
"Am 10. Juli 2015 beschloss der Bundesrat das „Gesetz über die Rechtsstellung und Aufgaben des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMRG)“. In dem Gesetz werden im Sinne der „Pariser Prinzipien“ der UN den internationalen Maßstäben der Vereinten Nationen für Nationale Menschenrechtsinstitutionen, die Rechtsstellung, die Aufgaben und die Finanzierung des Instituts geregelt."
(https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/das-institut/auftrag/rechtliche-grundlagen).
Cremer, Hendrik (2021): Nicht auf dem Boden des Grundgesetzes.
Warum die AfD als rassistische und rechtsextreme Partei einzuordnen ist.
Berlin: Deutsches Institut für Menschenrechte
ISBN: 978-3-946499-90-9 (PDF)
ISBN: 978-3-946499-89-3 (Print)
https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/publikationen/detail/nicht-auf-dem-boden-des-grundgesetzes
Cremer, Hendrik (2023): Warum die AfD verboten werden könnte.
Empfehlungen an Staat und Politik.
Berlin: Deutsches Institut für Menschenrechte
ISBN: 978-3-949459-19-1 (PDF)
ISBN: 978-3-949459-20-7 (Print)
https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/publikationen/detail/warum-die-afd-verboten-werden-koennte
Herr Dr. jur. Hendrik Cremer hat in beiden Analysen alle Punkte zu dem Thema detailliert und neutral beleuchtet und somit sowohl die Gefährlichkeit als auch die Dringlichkeit unserer Forderung auf hervorragende Art und Weise herausgearbeitet.
Zum Abschluss zitieren wir den letzten Absatz des Vorwortes von Professorin Dr. Beate Rudolf (Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte) aus der Analyse "Warum die AfD verboten werden könnte":
"Vor diesem Hintergrund werden in diesem Beitrag abschließend nicht nur Überlegungen formuliert, die die Antragsberechtigten mit Blick auf ein Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht adressieren. Er enthält vielmehr auch weitere Schlussfolgerungen und Empfehlungen, die sich an die demokratischen Parteien und den Staat richten. Denn die Wehrhaftigkeit des Grundgesetzes zeigt sich nicht erst in Verfahren nach Artikel 21 GG, sondern verlangt von Politik und Staat in jeder Hinsicht ein klares Einstehen gegen Bestrebungen, die auf die Beseitigung des Schutzes der gleichen Menschenwürde aller Menschen und damit das Fundament der Menschenrechte und der freiheitlichen demokratischen Grundordnung abzielen."