Petition richtet sich an:
Ministerin für Schule und Bildung Yvonne Gebauer
„Land des Aufstiegs durch Bildung“, so haben die Parteien der Regierungskoalition Nordrhein-Westfalen in ihrem Koalitionsvertrag 2017 - 2022 genannt. Zum Erreichen dieses Ziels haben sie eine Reihe von Maßnahmen auch für die Schulen in Aussicht gestellt, nämlich:
- den Unterrichtsaufall mit allen Mitteln abzubauen;
- die Lehrerversorgung spürbar zu verbessern;
- eine 105%ige Lehrerversorgung anzustreben;
- die Attraktivität des Lehrerberufs zu steigern und
- die Berichts- und Dokumentationspflichten für Lehrer zurückzufahren.
Wir stellen fest:
Von diesen Ankündigungen ist bisher nicht eine einzige umgesetzt worden.
Begründung
Nach wie vor beklagen Eltern und Lehrkräfte sämtlicher Schulformen einen enormen Unterrichtsausfall, der in erster Linie auf fehlendem pädagogischen Personal beruht.
So wurden beispielsweise zum Schuljahr 2019/2020 an der Bettine-von-Arnim-Gesamtschule in Langenfeld eine Reihe von Lehrer*innenstellen nicht besetzt. Auf mehrfache Nachfragen wurde der Elternschaft schließlich seitens des Ministeriums erklärt: „Die Mühlen mahlen langsam.“.
Gerade jetzt, da Bildung immer komplexer, aufwendiger und für alle Beteiligten belastender wird, wenn Themen wie Inklusion, interkulturelle Eingliederung, Förderung nach individuellen Bedarfen und Digitalisierung verstärkt in Angriff genommen werden sollen, ist das eine inakzeptable Auskunft.
Diesen Zustand wollen wir nicht länger hinnehmen. Wir weigern uns, noch mehr Zeit verstreichen zu lassen und geduldig abzuwarten, bis die zuständigen Stellen endlich mit allen ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln daran arbeiten, die von der Regierungskoalition ausgerufenen Ziele zu erreichen. Die bestehenden bürokratischen Hürden bei der Besetzung von Stellen müssen umgehend beseitigt werden.
Daher fordern wir jetzt:
Es ist sicherzustellen, dass die im Landeshaushalt vorgesehenen Mittel für Stellen für Lehrkräfte in vollem Umfang den Schülerinnen und Schülern sowie den Lehrer*innen zugutekommen.
Nicht verwendete Personalmittel müssen für sonstige pädagogische Zwecke, insbesondere zusätzliches außerschulisches Personal eingesetzt werden können, ohne dass dies durch nicht nachvollziehbare bürokratische Hürden verhindert wird. Es darf auf keinen Fall vorkommen, dass – wie in 2018 geschehen – 226,6 Millionen Euro nicht verwendet wurden und in den allgemeinen Haushalt zurückfielen.
Es ist sicherzustellen, dass eine Abwesenheitsvertretung für Lehrkräfte von der ersten Fehlstunde an stattfindet. Die dafür erforderlichen Mittel müssen den Schulen zur eigenverantwortlichen Verwaltung zugewiesen werden.
Die Praxis, beispielsweise Vertretungen für in Elternzeit befindliche oder erkrankte Lehrkräfte erst bei einem absehbaren Abwesenheitszeitraum von mindestens sechs Wochen zu gewähren, ist abzuschaffen. Vernünftige Gründe dafür sind angesichts des hohen Anspruchs, den die Koalitionspartner in ihrer Vereinbarung formuliert haben, nicht ersichtlich.
Es ist sicherzustellen, dass umgehend die eigene Zielvorgabe einer lediglich 105%igen Versorgung der Schulen mit Lehrkräften erreicht wird.
Darüber hinaus ist auf Dauer eine 110%ige Stellenbesetzung vorzusehen.
Denn die Grundlagen der bisherigen Bedarfsermittlung sind offenbar fehlerhaft. Als Unterrichtsausfall ist all das zu berücksichtigen, was jeder unbefangen denkende Mensch als solchen begreift, nämlich die Nichterteilung des planmäßig vorgesehenen Unterrichts durch eine dafür ausgebildete Fachkraft.
Das sogenannte Eigenverantwortliche Arbeiten (EVA) der Lernenden kann keinen Unterricht ersetzen. EVA-Stunden sind mithin ausgefallener Unterricht.
Im „INSM-Bildungsmonitor 2019“ finden wir Nordrhein-Westfalen auf Platz 13 von 16 Bundesländern. Dahinter liegen nur noch Bremen, Brandenburg und Berlin (https://www.insm-bildungsmonitor.de/).
Ein „Land des Aufstiegs durch Bildung“ ist das bisher offenbar nicht.
Schulpflegschaftsvorsitzender der Bettine-von Arnim Gesamtschule Langenfeld
Thomas Remih und Unterstützer *innen