193 signatures
The petition is denied.
Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.
Petition is addressed to: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Mit der Petition wird gefordert, dass sich der Konsum von Alkohol oder anderer Drogen vor einer Straftat bei der Verhandlung vor Gericht und dem Strafmaß nicht strafmildernd auswirken. Sowohl bei einmaligem Konsum zur Tatzeit als auch bei Langzeitkonsum.
Reason
Für die Art der Straftat und für das Opfer macht es keinen Unterschied, ob der Täter (bzw. die Täterin) nüchtern oder betrunken war. Das Resultat ist das selbe. Daher sollte auch die Strafe die selbe sein.Außerdem ist es im nachhinein auch meist nicht mehr feststellbar, ob der Täter zu dem Zeitpunkt wirklich unter Drogen stand oder nicht, um die Strafe zu verringern liegt eine Lüge nahe.Mit meiner Petition entfällt auch der Anreiz eine Tat zu planen, etwas zu trinken und dann die Tat zu begehen, in der Hoffnung dadurch einen Strafnachlass zu erhalten wenn man erwischt wird.
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download (PDF)Petition details
Petition started:
09/19/2017
Petition ends:
11/07/2017
Region:
Germany
Topic:
News
-
Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
on 17 Nov 2018Pet 4-18-07-450-046171 Allgemeiner Teil des Strafgesetzbuches
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 08.11.2018 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, dass sich der Konsum von Alkohol oder anderen
Drogen vor Begehung einer Straftat nicht strafmildernd auswirken solle, unabhängig
davon, ob es sich um einmaligen oder Langzeitkonsum handele.
Zur Begründung trägt der Petent insbesondere vor, es mache für das Opfer einer
Straftat keinen Unterschied, ob der Täter nüchtern gewesen sei oder nicht. Das
Strafmaß müsse daher dasselbe sein. Durch eine Neuregelung entfiele zudem der
Anreiz, eine Straftat zu planen und... further
Debate
No CONTRA argument yet.