193 Unterschriften
Der Petition wurde nicht entsprochen
Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.
Petition richtet sich an: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Mit der Petition wird gefordert, dass sich der Konsum von Alkohol oder anderer Drogen vor einer Straftat bei der Verhandlung vor Gericht und dem Strafmaß nicht strafmildernd auswirken. Sowohl bei einmaligem Konsum zur Tatzeit als auch bei Langzeitkonsum.
Begründung
Für die Art der Straftat und für das Opfer macht es keinen Unterschied, ob der Täter (bzw. die Täterin) nüchtern oder betrunken war. Das Resultat ist das selbe. Daher sollte auch die Strafe die selbe sein.Außerdem ist es im nachhinein auch meist nicht mehr feststellbar, ob der Täter zu dem Zeitpunkt wirklich unter Drogen stand oder nicht, um die Strafe zu verringern liegt eine Lüge nahe.Mit meiner Petition entfällt auch der Anreiz eine Tat zu planen, etwas zu trinken und dann die Tat zu begehen, in der Hoffnung dadurch einen Strafnachlass zu erhalten wenn man erwischt wird.
Link zur Petition
Abrisszettel mit QR Code
herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
19.09.2017
Petition endet:
07.11.2017
Region:
Deutschland
Kategorie:
Neuigkeiten
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Pet 4-18-07-450-046171 Allgemeiner Teil des Strafgesetzbuches
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 08.11.2018 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, dass sich der Konsum von Alkohol oder anderen
Drogen vor Begehung einer Straftat nicht strafmildernd auswirken solle, unabhängig
davon, ob es sich um einmaligen oder Langzeitkonsum handele.
Zur Begründung trägt der Petent insbesondere vor, es mache für das Opfer einer
Straftat keinen Unterschied, ob der Täter nüchtern gewesen sei oder nicht. Das
Strafmaß müsse daher dasselbe sein. Durch eine Neuregelung entfiele zudem der
Anreiz, eine Straftat zu planen und... weiter
Debatte
Noch kein CONTRA Argument.