Allgemeiner Teil des Strafgesetzbuches - Keine Strafmilderung beim Konsum von Alkohol/Drogen vor einer Straftat

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
193 Unterstützende 193 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

193 Unterstützende 193 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird gefordert, dass sich der Konsum von Alkohol oder anderer Drogen vor einer Straftat bei der Verhandlung vor Gericht und dem Strafmaß nicht strafmildernd auswirken. Sowohl bei einmaligem Konsum zur Tatzeit als auch bei Langzeitkonsum.

Begründung

Für die Art der Straftat und für das Opfer macht es keinen Unterschied, ob der Täter (bzw. die Täterin) nüchtern oder betrunken war. Das Resultat ist das selbe. Daher sollte auch die Strafe die selbe sein.Außerdem ist es im nachhinein auch meist nicht mehr feststellbar, ob der Täter zu dem Zeitpunkt wirklich unter Drogen stand oder nicht, um die Strafe zu verringern liegt eine Lüge nahe.Mit meiner Petition entfällt auch der Anreiz eine Tat zu planen, etwas zu trinken und dann die Tat zu begehen, in der Hoffnung dadurch einen Strafnachlass zu erhalten wenn man erwischt wird.

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Neuigkeiten

  • Pet 4-18-07-450-046171 Allgemeiner Teil des Strafgesetzbuches

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 08.11.2018 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, dass sich der Konsum von Alkohol oder anderen
    Drogen vor Begehung einer Straftat nicht strafmildernd auswirken solle, unabhängig
    davon, ob es sich um einmaligen oder Langzeitkonsum handele.

    Zur Begründung trägt der Petent insbesondere vor, es mache für das Opfer einer
    Straftat keinen Unterschied, ob der Täter nüchtern gewesen sei oder nicht. Das
    Strafmaß müsse daher dasselbe sein. Durch eine Neuregelung entfiele zudem der
    Anreiz, eine Straftat zu planen und... weiter

Noch kein PRO Argument.

Noch kein CONTRA Argument.

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