Allgemeiner Teil des Strafgesetzbuches - Keine Veröffentlichung der Anleitungen zur Durchführung von Straftaten im Internet/Medien

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
80 Unterstützende 80 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

80 Unterstützende 80 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird gefordert, dass es verboten wird, zu veröffentlichen (sei es im Internet oder über alle anderen Medien), wie man eine Straftat begehen kann. Zum Beispiel die Anleitung, wie man jede Art von Schlössern in sekundenschnelle aufbrechen kann. Oder zum Beispiel, wie man einen Menschen auf die schnellste oder qualvollste Weise töten kann.

Begründung

Wenn man folgenden Wortlaut googelt: "Schlösser knacken", erhält man zahlreiche Videos und schriftliche Anleitungen, wie das vor sich geht. Jeder, der sich dafür interessiert, kann in ein paar Minuten erlernen, was zu tun ist, um sich Zugang zu fremdem Eigentum zu verschaffen. Bei den zahlreichen Einbrüchen, denen die Polizei ohnehin schon nicht Herr wird, muss diesen Vorgängen, hauptsächlich im Internet, Einhalt geboten werden.

Link zur Petition

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