2 Unterschriften
Sammlung beendet
Petition richtet sich an: Gesetzgebung auf Bundesebene
Mit der Petition (ePetition ID-188682) wird gefordert, dass falsche Rechtsanwendung durch die Sozialleistungsbehörden die unbürokratische Amtshaftung für die Folgen mit gesetzlichem Anspruch leichter sowie mit verlängerter Verjährungsfrist durchsetzbar werden können! Erschwernisse nach BGB §839 müssen für Hilfebedürftige wegfallen und eine unbürokratische Zuständigkeit in der Sozialgerichtsbarkeit ist gesetzlich herzustellen. Ggf. über die Kostennote, wenn im Rechtsstreit Anspruch auf Amtshaftung vorgetragen wird.
Diese tatsächlichen Kompetenzüberschreitungen der falschen Rechtsanwendung einiger Mitarbeiter führen bisweilen zu existenzielle Bedrohungssituationen, z.B. durch eine rechtswidrige 100%-Leistungseinstellung. Beispiel: Teilweise handhaben es Jobcenter Mitarbeiter bereits heute schon bewusst so, dass sie mit einer vorläufigen Leistungseinstellung rechtswidrig quasi durch die Hintertür kurzfristig 100% die Zahlung stoppen. In Fällen, in denen der volle Leistungsbezug nach erlangter Kenntnis von Tatsachen in der Vergangenheit zu Unrecht gezahlt wurde, ist das in Ordnung. Die vorläufige Zahlungseinstellung nach §331 SGB3 darf nur erfolgen, wenn bekannt gewordene Tatsachen den Bewilligungsbescheid auch für die Vergangenheit aufhebbar machen. Stattdessen wird diese Anwendung teilweise genutzt, um Sachverhalte abzustrafen, die unter Sanktionsrecht für die Verletzung der Mitwirkungspflichten fallen und keine rückwirkende Bescheide betrifft! Für die Sanktionierung gilt jedoch §31, §31a und §31b im SGB2. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) untersucht im Rahmen seines gesetzl. Auftrags das Bürgergeld. Bei der Umsetzung der Bürgergeld-Reformen kommt den Jobcentern eine zentrale Rolle zu, deshalb sind die operative Handlungen der Jobcenter-Beschäftigten erschreckend. Im Sept. 2025 sorgte eine neue Studie des IAB (Leitung Dr. Sarah Bernhard; zur Stellungnahme) mit einer Online Befragung für Aufsehen: Neben Sanktionen gibt es das Mittel der vorläufigen Zahlungseinstellung: Bürgergeld wird zunächst gestoppt, falls Unterlagen oder Mitwirkung fehlen. Erst wenn der Sachverhalt geklärt wird, erfolgt erst eine Nachzahlung. 60% der Mitarbeitenden in den befragten Jobcentern sehen in dieser Methode eine unbürokratische Alternative zu klassischen Sanktionen, da sie flexibler ist und weniger Verwaltungsaufwand erzeugt. Dieses Instrument wird besonders gerne bei Nichterreichbarkeit, verpassten Terminen oder unerlaubter Ortsabwesenheit angewendet. Forderung: Bei falsch angewendetem Recht soll damit eine niedrigere Schwelle der Amtshaftung für materielle sowie Vermögensschäden eingeführt werden und für Sozialleistungssachen die Zuständigkeit in die Sozialgerichtsbarkeit fallen mit der Aufnahme des Anspruches gegen eine Sozialleistungsbehörde in das Sozialgesetzbuch, damit es im direkten Rechtsstreit vereinfacht im gleichen Verfahren vor einem Sozialgericht verhandelt werden kann. Nach Ablauf einer auf 5 Jahre verlängerten Verjährungsfrist soll die Möglichkeit eines Überprüfungsantrags nach § 44 SGB X die Besonderheit, die es ermöglicht, die Bestandskraft eines Verwaltungsakts nachträglich wieder zu beseitigen eingeführt werden. Damit soll es bei verspäteter Kenntnis von tatsächlicher falscher Rechtsanwendung noch möglich sein, Ansprüche daraus aufrollen zu können. Wissentliche Vermögensschädigung, psych. und materielle Gewalt, Demütigungen, Beleidigungen, Mobbing und Bossing, sowie Bashing gehören immerhin regelmäßig zu den Erfahrungen der Betroffenen.
Begründung
schlampig: Anders kann man die Arbeitsweise einiger Jobcenter nicht bezeichnen. Statt sich an Recht und Ordnung zu halten, häufen sich Bürgergeld-Widersprüche, denen aufgrund fehlerhafter Rechtsanwendung ganz oder teilweise stattgegeben werden muss. Die Quote im Bundesschnitt beträgt inzwischen rund 31 Prozent – Tendenz leicht steigend. Jeder einzelne dieser Fälle, insbesondere jene, die auf fehlerhafter Rechtsanwendung beruhen, bringt einen Bürgergeld-Bedürftigen in eine Zwangslage. Zur Sorge, überhaupt über die Runden zu kommen, gesellt sich dann der Streit mit dem Amt. Das sollte eigentlich nicht sein, zumal immer wieder die Rede von einfach und unbürokratisch ist. Doch davon entfernt man sich immer mehr. Die ganze Konstruktion zum sozialrechtlichen Herstellungsanspruch ist ja letztlich erst der Primäranspruch, zurück in eine rechtskonforme Situation. Jedoch umfasst es nicht Folgeschäden, die außerhalb der Kosten für das Klageverfahren aufgetreten sind. Wegen der hohen Hürden und damit verbundener zu gering erwartbaren Aussicht der Wiederherstellung auf Schadenersatzbasis in der Zivilgerichtsbarkeit fehlen der lange Atem und die finanziellen Mittel ohne Prozesskostenbeihilfe dies anzugehen. Der sozialrechtliche Herstellungsanspruch richtet sich ja aber immer nur auf den Primäranspruch und nicht auf klassische Amtshaftung im Sinne von Sekundäransprüchen, also Schadensersatz. In den klassischen Konstellationen kommt man damit dann nicht weiter, auch wenn es immer vorgetragen wird.
Angaben zur Petition
Petition gestartet:
24.10.2025
Sammlung endet:
23.04.2026
Region:
Bundesweit
Kategorie:
Soziales