Dialog
Bauen

An Der Ursprünglichen Antragsfrist Für Das Baukindergeld Zum 31.12.2023 Festhalten!

Petition richtet sich an
Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen der Bundesrepublik Deutschland - Ministerin Klara Geywitz
602 Unterstützende 600 in Deutschland

Sammlung beendet

602 Unterstützende 600 in Deutschland

Sammlung beendet

  1. Gestartet Dezember 2022
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 09.06.2023
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Mit dem Baukindergeld fördert das Bundesministerium des Inneren für Bau und Heimat den erstmaligen Erwerb oder Bau von selbstgenutztem Wohneigentum für Familien mit Kindern.

Die Gewährung des Baukindergeldes ist an bestimmte Antragsfristen gebunden. Die wesentlichen Bedinungen folgen hier: Neubauten sind förderfähig, wenn die Baugenehmigung zwischen dem 01.01.2018 und dem 31.03.2021 (ursprünglich 30.12.2020) erteilt worden ist. Nur anzeigepflichtige Vorhaben sind förderfähig, wenn die zuständige Gemeinde durch die Bauanzeige Kenntnis erlangt hat und mit der Ausführung des Vorhabens frühestens zwischen dem 01.01.2018 und dem 31.03.2021 (ursprünglich 30.12.2020) begonnen werden durfte. Beim Erwerb von Neu- oder Bestandsbauten muss der notarielle Kaufvertrag zwischen dem 01.01.2018 und dem 31.03.2021 (ursprünglich 30.12.2020) unterzeichnet worden sein. Die Antragstellung ist nach Einzug in die Immobilie möglich. Der Antrag muss spätestens 6 Monate (vor Merkblattänderung am 17.05.2019 3 Monate) nach dem Einzug in das selbst genutzte Wohneigentum durch den (Mit-)Eigentümer gestellt werden. Es gilt das in der amtlichen Meldebestätigung angegebene Einzugsdatum. Beim Erwerb von einer bereits selbstgenutzten Wohneinheit (zum Beispiel Kauf der gemieteten Wohnung) muss der Antrag spätestens 6 Monate nach Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrags gestellt werden.

Die KfW Bank veröffentlichte jüngst auf ihrer Website folgende aktuelle Information:

Auf Basis der aktuellen Nachfrage wird das Baukindergeld nur noch bis spätestens zum Jahresende beantragbar sein. … Für das Jahr 2023 stehen keine Fördermittel mehr zur Verfügung.

Das Baukindergeld stand häufig in der Kritik – zu teuer und das falsche Instrument, um Wohneigentum zu fördern. Die Argumente sind bekannt. Mit dieser Petition soll die getroffene Entscheidung noch einmal überdacht und laufenden privaten Bauvorhaben eine weitere Übergangsfrist ermöglicht werden.

Bitte unterstützen Sie Familien, die als private Bauherren konkret familientauglichen Wohnraum schaffen. Die Kostensteigerungen, die diese Bauherren zu bewältigen haben, sind gewaltig und bringen viele an den Rand ihrer Möglichkeiten oder im schlimmsten Fall auch darüber hinaus. Die öffentliche Förderung durch das Baukindergeld ist ein wichtiger Baustein im Finanzierungsgebäude und ist dringend erforderlich.

Die konkrete Forderung: An der ursprünglichen Antragsfrist zum 31.12.2023 festhalten!

Begründung

Aufgrund der bekannten Krisen der letzten Jahre mit ihren Auswirkungen auf die Bauwirtschaft (Kostenexplosion, Lieferengpässe und Auftragsstau) sind erhebliche Verzögerungen in den Bauabläufen Normalität geworden. Private Bauherren haben – anders als Investoren, Bauträger oder Unternehmen mit großem Immobilienbestand – keine Instrumentarien, um diesen Widrigkeiten zu begegnen. In unserem konkreten Fall wären wir unter normalen Umständen zum jetzigen Zeitpunkt bereits eingezogen. Und damit antragsberechtigt für das Baukindergeld.

Wir wissen, dass im „Topf“ für das Baukindergeld nach Auskunft der KfW Bank noch ca.1,1 Mrd € zur Verfügung stehen (Stand September 2022). Das Abruftempo war in den letzten Monaten sehr stark verlangsamt. Wir vermuten, dass dies darin begründet liegt, dass die durch professionelle Bauträger errichteten Bauvorhaben bereits weitgehend abgeschlossen werden konnten. Diese machen den Löwenanteil der förderfähigen Projekte aus. Förderfähig in zeitlicher Hinsicht sind Bauvorhaben, die vor dem 31.03.2021 eine Baugenehmigung erhalten und mit der Ausführung begonnen haben. „Echte“ private Bauherren, die erst kurze Zeit vor dem Stichtag mit dem Bau beginnen konnten und dann die nicht vorhersehbaren Härten der baukonjunkturellen Krisen erleiden mussten und noch müssen, haben hier das Nachsehen.

Dies erscheint uns nicht gerechtfertigt.

Bei den Finanzierungsbemühungen für private Bauprojekte spielen öffentliche Förderungen naturgemäß eine große Rolle. Diese können und dürfen nicht Grundlage einer Entscheidung für eine Baumaßnahme sein. Dies gilt selbstverständlich auch für das Baukindergeld, zumal hier nicht abgeschätzt werden konnte, wann der „Topf“ ausgeschöpft sein würde. Dennoch wird ein Vertrauenstatbestand geschaffen, wenn die Verlängerung der Antragsmöglichkeit auf den 31.12.2023 verlautbart wird und dabei zugleich sichtbar ist, dass sich der Mittelabfluß verlangsamt. Die Fördermöglichkeit war realistisch!

Das Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen der Bundesrepublik Deutschland hat eine Kehrtwende mit Blick auf die zeitliche Antragsstellung vollzogen und diese damit drastisch verkürzt. Die Sinnhaftigkeit dieser Entscheidung ist nicht erkennbar. Es ist abzusehen, dass nicht mehr allzu viele Anträge gestellt werden können und somit ein großer Teil des noch bestehenden Förderbudgets für andere fiskalische Zwecke zur Verfügung stehen wird, wenn auch mit einer zeitlichen Verzögerung.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, André Ramm aus Düsseldorf
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Neuigkeiten

  • Hallo zusammen,

    die Petition wurde im Juni vom Petitionsausschuss abgelehnt und daraufhin war ich ziemlich resigniert und hatte dann unseren eigenen Umzug in die neuen 4 Wände vor der Brust.
    Im August erhielt ich aber einen überraschenden Anruf eines Mitstreiters, der eine eigene Petition mit dem selben Inhalt am Laufen hatte und am gleichen Punkt angekommen war. Er war allerdings einen Schritt weiter.
    Er hat so ziemlich die gleiche Antwort wie ich erhalten, allerdings hat er Widerspruch eingelegt, da er, nach einem Dialog mit dem Bauministerium, Informationen von diesem erhalten hat, dass der Fördertopf tatsächlich noch nicht vollständig leer war beim Auslaufen am 31.12.2022, die Mittel allerdings nicht mehr für 2023 eingesetzt werden konnten.... weiter

  • Zur Info.

  • Hallo zusammen,

    erstmal entschuldige ich mich, dass ich mich nicht regemäßig hier gemeldet habe.

    Die Petition wurde am 06.04.2023 an den Petitionsausschuss des deutschen Bundestages übergeben und der Empfang bestätigt. Seitdem habe ich aber keine weitere Antwort dazu erhalten. Ich werde mich nach dem Stand zeitnah erkundigen.

    Ich möchte nicht gänzlich die Hoffnung nehmen, dass wir hier einen Erfolg erringen können und die Antragsfrist wieder verlängert wird. Meine persönliche Einschätzung ist jedoch, das mit dem Starten der neuen Bau-Förderprogrammen die finanziellen Mittel nun auch hier eingesetzt werden und das für das Baukindergeld nichts mehr zur Verfügung steht. Eine Abkehr von der Entscheidung wurde im Laufe der ersten Jahreshälfte... weiter

Als finales Antragsdatum war immer der 31.12.2023 genannt, sofern der Topf von 10 Mrd. Euro nicht leer ist

Noch kein CONTRA Argument.

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