Dialog
Bauen

An Der Ursprünglichen Antragsfrist Für Das Baukindergeld Zum 31.12.2023 Festhalten!

Petition richtet sich an
Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen der Bundesrepublik Deutschland - Ministerin Klara Geywitz
602 Unterstützende 600 in Deutschland

Sammlung beendet

602 Unterstützende 600 in Deutschland

Sammlung beendet

  1. Gestartet Dezember 2022
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 09.06.2023
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

22.10.2023, 23:10

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Hallo zusammen,

die Petition wurde im Juni vom Petitionsausschuss abgelehnt und daraufhin war ich ziemlich resigniert und hatte dann unseren eigenen Umzug in die neuen 4 Wände vor der Brust.
Im August erhielt ich aber einen überraschenden Anruf eines Mitstreiters, der eine eigene Petition mit dem selben Inhalt am Laufen hatte und am gleichen Punkt angekommen war. Er war allerdings einen Schritt weiter.
Er hat so ziemlich die gleiche Antwort wie ich erhalten, allerdings hat er Widerspruch eingelegt, da er, nach einem Dialog mit dem Bauministerium, Informationen von diesem erhalten hat, dass der Fördertopf tatsächlich noch nicht vollständig leer war beim Auslaufen am 31.12.2022, die Mittel allerdings nicht mehr für 2023 eingesetzt werden konnten. Daraufhin wurde seine Petition weiter verfolgt, eine Antwort hat er bis heute aber nicht erhalten.
Ich habe meinerseits nun auf die Antwort dieser Petition dementsprechend reagiert.

Er verfolgt nun parallel dazu noch den Weg der zivilrechtlichen Klage. Von seiner Rechtschutzversicherung hat der die Deckungszusage für eine Klage auf Schadensersatz aus der Nichtgewährung des Baukindergeldes erhalten. Er würde einen Musterprozess führen.

Der Anwalt würde das Verfahren lieber breit aufstellen und möchte Geschädigte bündeln. D.h., es sollten sich möglichst viele Betroffene bei ihm melden und er würde dann deren Fälle mit einbeziehen. Das würde aber bedingen, dass jeder Fall sich an den zusätzlichen Anwaltskosten beteiligen würde. Dies würde sich dann je nach Anzahl der Kinder auf einen Betrag von 300 bis 500 Euro belaufen, was auch dem Betrag seiner Selbstbeteiligung entspricht. Wenn kein Erfolg zu erzielen ist, muss aber am Ende damit gerechnet werden, dass diese Investition vollständig weg ist. Gleichwohl ist ihm gegen diese Ungerechtigkeit dieser Betrag wert.

Er sucht nun Interessierte, die sich der Sammelklage anschließen wollen. Der entsprechende Link mit der Darstellung der Sach- und Rechtslage finden Sie hier:
www.anwalt.de/rechtstipps/baukindergeld-kfw424-ansprueche-pruefen-anwaltsinfo-217653.html

Da ich im ständigen Kontakt mit dem Petitionssteller bin, kann ich bei Interesse die Kontaktdaten weiterleiten.

Viele Grüße
André Ramm



09.06.2023, 14:11

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Hallo zusammen,

erstmal entschuldige ich mich, dass ich mich nicht regemäßig hier gemeldet habe.

Die Petition wurde am 06.04.2023 an den Petitionsausschuss des deutschen Bundestages übergeben und der Empfang bestätigt. Seitdem habe ich aber keine weitere Antwort dazu erhalten. Ich werde mich nach dem Stand zeitnah erkundigen.

Ich möchte nicht gänzlich die Hoffnung nehmen, dass wir hier einen Erfolg erringen können und die Antragsfrist wieder verlängert wird. Meine persönliche Einschätzung ist jedoch, das mit dem Starten der neuen Bau-Förderprogrammen die finanziellen Mittel nun auch hier eingesetzt werden und das für das Baukindergeld nichts mehr zur Verfügung steht. Eine Abkehr von der Entscheidung wurde im Laufe der ersten Jahreshälfte immer wieder vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen zurückgewiesen. Nichtsdestotrotz hoffe ich, dass die Petition nochmal das Thema aufrollt.

Viele Grüße euch allen!

André Ramm


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