Petition richtet sich an:
Bundesregierung, Bundestag, Europäische Kommission
Mit dieser Petition wird gefordert, das in der Presse bekannt gewordene Ansinnen der Tourismusbranche (Reiseveranstalter, Airlines, etc.) für entfallene Reisen statt einer Rückerstattung des Reisepreises, den Privatkunden Gutscheine anbieten zu können, zurück zu weisen.
Begründung
Die Forderung der Reisebranche ist verfassungswidrig. Sie beschränkt die grundgesetzlich garantierte Handlungsfreiheit, da sie einen Kontrahierungszwang beinhaltet, Zudem eine Leistung ohne Gegenleistung abfordert (zinsloser Kredit).
Es ist in vielen Fällen gar nicht möglich, eine Reise einfach zu verschieben. Man hat das Angebot des Reiseveranstalters und der Airline für eine bestimmte Zeit im Jahr für ein bestimmtes Reiseziel angenommen, für eine bestimmte vom Arbeitgeber gewährte Zeit. Ein anderer Zeitpunkt kommt oft gar nicht in Frage. Diese Bedingungen lassen sich oft nicht einfach auf später verschieben und nachholen.
Zudem ist es nicht die Aufgabe der Bürger, notleidenden Wirtschaftsunternehmen einen zinslosen Kredit in solcher erheblichen Höhe, wie die eines Reisepreises zu gewähren.
Es ist ohnehin unverständlich, welches Problem die Reisebranche überhaupt hat. Es entstehen keine Kosten bei Airlines durch z.B. Treibstoffverbrauch, wenn Flüge überhaupt nicht stattfinden. Ein Problem kann eigentlich nur dann entstehen, wenn man Geld, bereits ausgegeben hat, bevor man es hatte. Dann handelt es sich aber um eigenes Verschulden und Misswirtschaft. Oder auch schlicht nur unternehmerisches Risiko, für welches man keinerlei Rücklagen für unvorhergesehene Ereignisse - die ja bei Reisen in ferne Länder durchaus nicht selten auftreten können - gebildet hat. Die Folgen von Misswirtschaft und das unternehmerische Risiko, will man somit nun auf den Privatkunden abwälzen, wozu Stimmen aus der Bundesregierung ihre Bereitwilligkeit schon allzu erstaunlich eilfertig signalisiert haben.
Die Tourismusbranche lobbyiert auch bei der Europäischen Kommission. Die EU-Rückzahlungspflicht sei wie "ein Mühlstein um den Hals".
Es darf schon Erstaunen, auf was für Ideen Stimmen aus der Bundesregierung kommen, die z.Z. das finanzielle Füllhorn für die Wirtschaftsunternehmen gibt.
Die Finanzierung dieser Versprechen sollen nun hinsichtlich der Tourismusbranche anscheinend die Privatkunden bezahlen, die unter die Maßnahmen der Regierung fallen.
Es ist vollkommen inakzeptabel, den Kunden für entfallene Leistungen Gutscheine anzubieten, um die zu einem bestimmten für einen bestimmten Zeitpunkt gekaufte Leistung später abzurufen, denn:
kann aus dem verschiedensten Gründen der spätere Zeitpunkt nicht mehr passen (Jahreszeit am Reiseziel, Urlaubsgewährung des Arbeitgebers nicht mehr im gleichen Umfang, usw.)
Kann zu einem späteren Zeitpunkt ein anderer Anbieter günstiger sein. Man hat aber zum Buchungszeitpunkt das Angebot des Anbieters nur deswegen angenommen, weil er (mutmaßlich) der Günstigste war, was man beim späteren Zeitpunkt wenn man erneut die freie Auswahl hätte, gar nicht tun würde. Hier versteckt sich ein verfassungswidriger Kontrahierungszwang.
gewährt man den Reiseunternehmen einen nicht geringen zinslosen Kredit in Höhe des meist nicht unerheblichen Reisepreises. Dies ist eine verfassungswidrige Leistung ohne Gegenleistung, zu der man gezwungen wird.