Περιοχή: Γερμανία
Υγεία

Anerkennung des Antikörpernachweis als Immunitätsnachweis (2G plus,minus, etc.)

Ο αναφέρων δεν είναι δημόσιος
Η αναφορά απευθύνεται σε
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
653 Υποστηρικτικό 645 σε Γερμανία

Το ψήφισμα δεν έγινε αποδεκτό.

653 Υποστηρικτικό 645 σε Γερμανία

Το ψήφισμα δεν έγινε αποδεκτό.

  1. Ξεκίνησε 2021
  2. Η συλλογή ολοκληρώθηκε
  3. Υποβλήθηκε την 10.08.2022
  4. Διάλογος
  5. Ολοκληρώθηκε

Der bestätigter Antikörpernachweis sollte (zumindest zeitlich befristet) als Immunitätsnachweis einer Impfung/Genesung gleichgesetzt werden. Auch wenn die Schwelle des Antikörper-Titer für eine Immunität noch nicht wissenschaftlicher geklärt ist, so könnte man eine Schwelle doch leicht anhand statistischer Antikörperdaten von vollständig geimpften Personen festlegen. Wenn ein Antiköpertiter z.B. im Durchschnitt von Geimpften vorliegt muss auch der Antikörpernachweis als Immunitätsnachweis gelten. Weiterhin sollte der Antikörpernachweis auch zur Erfüllung einer Impfpflicht möglich sein, ähnlich wie dies auch bei der Masernimpflicht möglich ist („Nachweis über ausreichende Masern-Immunität“).

Αιτιολόγηση

Die aktuell in Deutschland verfügbaren Impfstoffe regen die Antikörperbildung auf das Spikeprotein des Corona-Virus an. Eben auf diese Antikörper werden z.B. auch Genesene bei eine Antikörpertest untersucht (obwohl sie ggf. noch Antikörper gegen weitere Merkmale des Virus gebildet haben), sollten nun diese Antikörper in einer Höhe entsprechend des Durchschnitts der Geimpften vorhanden sein, gibt es keinen Grund dies nicht als Immunitätsnachweis anzuerkennen. Jedoch wäre der Antikörpernachweis nicht nur für Genesene interessant, auch einfach oder zweifach geimpfte Personen mit starker Immunantwort könnten so den Nachweis führen, dass bei Ihnen (noch) kein Booster notwendig ist. Egal bei welcher Impfung, auf niemanden sollte der Druck zu einer Injektion aufgebaut werden, wenn seine Immunität der Qualität des Durchschnitts von vollständig geimpften Personen entspricht. 

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Νέα

  • Nachricht zu einer abgeschlossenen Petition

    στον/-ην/-ο 14.12.2022

    Liebe Unterstützende,

    schlechte Nachrichten: Der Petitionsausschuss hat über das Anliegen der Petition beraten. Der Petition konnte nicht entsprochen werden. Die Stellungnahme finden Sie im Anhang.

    Beste Grüße
    das openPetition-Team

  • Rückmeldung des Ausschusses

    στον/-ην/-ο 02.09.2022

    Liebe Unterstützende,

    das Anliegen wurde an den zuständigen Petitionsausschuss weitergeleitet und hat das Geschäftszeichen Pet 2-20-15-2125-010900 erhalten. Wir werden Sie auf dem Laufenden halten und regelmäßig über Neuigkeiten informieren.


  • openPetition hat die von Ihnen unterstützte Petition offiziell im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eingereicht. Jetzt ist die Politik dran: Über Mitteilungen des Petitionsausschusses werden wir Sie auf dem Laufenden halten und transparent in den Petitionsneuigkeiten veröffentlichen.

    Als Bürgerlobby vertreten wir die Interessen von Bürgerinnen und Bürgern. Petitionen, die auf unserer Plattform starten, sollen einen formalen Beteiligungsprozess anstoßen. Deswegen helfen wir unseren Petenten, dass ihre Anliegen eingereicht und behandelt werden.


    Mit besten Grüßen,
    das Team von openPetition

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