Região: Alemanha
Saúde

Anerkennung des Antikörpernachweis als Immunitätsnachweis (2G plus,minus, etc.)

Requerente não público
A petição é dirigida a
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
653 Apoiador 645 em Alemanha

A petição não foi aceite.

653 Apoiador 645 em Alemanha

A petição não foi aceite.

  1. Iniciado 2021
  2. Colecta finalizada
  3. Submetido em 10/08/2022
  4. Diálogo
  5. Acabado

Der bestätigter Antikörpernachweis sollte (zumindest zeitlich befristet) als Immunitätsnachweis einer Impfung/Genesung gleichgesetzt werden. Auch wenn die Schwelle des Antikörper-Titer für eine Immunität noch nicht wissenschaftlicher geklärt ist, so könnte man eine Schwelle doch leicht anhand statistischer Antikörperdaten von vollständig geimpften Personen festlegen. Wenn ein Antiköpertiter z.B. im Durchschnitt von Geimpften vorliegt muss auch der Antikörpernachweis als Immunitätsnachweis gelten. Weiterhin sollte der Antikörpernachweis auch zur Erfüllung einer Impfpflicht möglich sein, ähnlich wie dies auch bei der Masernimpflicht möglich ist („Nachweis über ausreichende Masern-Immunität“).

Razões

Die aktuell in Deutschland verfügbaren Impfstoffe regen die Antikörperbildung auf das Spikeprotein des Corona-Virus an. Eben auf diese Antikörper werden z.B. auch Genesene bei eine Antikörpertest untersucht (obwohl sie ggf. noch Antikörper gegen weitere Merkmale des Virus gebildet haben), sollten nun diese Antikörper in einer Höhe entsprechend des Durchschnitts der Geimpften vorhanden sein, gibt es keinen Grund dies nicht als Immunitätsnachweis anzuerkennen. Jedoch wäre der Antikörpernachweis nicht nur für Genesene interessant, auch einfach oder zweifach geimpfte Personen mit starker Immunantwort könnten so den Nachweis führen, dass bei Ihnen (noch) kein Booster notwendig ist. Egal bei welcher Impfung, auf niemanden sollte der Druck zu einer Injektion aufgebaut werden, wenn seine Immunität der Qualität des Durchschnitts von vollständig geimpften Personen entspricht. 

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  • Liebe Unterstützende,

    schlechte Nachrichten: Der Petitionsausschuss hat über das Anliegen der Petition beraten. Der Petition konnte nicht entsprochen werden. Die Stellungnahme finden Sie im Anhang.

    Beste Grüße
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  • Liebe Unterstützende,

    das Anliegen wurde an den zuständigen Petitionsausschuss weitergeleitet und hat das Geschäftszeichen Pet 2-20-15-2125-010900 erhalten. Wir werden Sie auf dem Laufenden halten und regelmäßig über Neuigkeiten informieren.


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