Petition richtet sich an:
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
Der bestätigter Antikörpernachweis sollte (zumindest zeitlich befristet) als Immunitätsnachweis einer Impfung/Genesung gleichgesetzt werden. Auch wenn die Schwelle des Antikörper-Titer für eine Immunität noch nicht wissenschaftlicher geklärt ist, so könnte man eine Schwelle doch leicht anhand statistischer Antikörperdaten von vollständig geimpften Personen festlegen. Wenn ein Antiköpertiter z.B. im Durchschnitt von Geimpften vorliegt muss auch der Antikörpernachweis als Immunitätsnachweis gelten. Weiterhin sollte der Antikörpernachweis auch zur Erfüllung einer Impfpflicht möglich sein, ähnlich wie dies auch bei der Masernimpflicht möglich ist („Nachweis über ausreichende Masern-Immunität“).
Begründung
Die aktuell in Deutschland verfügbaren Impfstoffe regen die Antikörperbildung auf das Spikeprotein des Corona-Virus an. Eben auf diese Antikörper werden z.B. auch Genesene bei eine Antikörpertest untersucht (obwohl sie ggf. noch Antikörper gegen weitere Merkmale des Virus gebildet haben), sollten nun diese Antikörper in einer Höhe entsprechend des Durchschnitts der Geimpften vorhanden sein, gibt es keinen Grund dies nicht als Immunitätsnachweis anzuerkennen. Jedoch wäre der Antikörpernachweis nicht nur für Genesene interessant, auch einfach oder zweifach geimpfte Personen mit starker Immunantwort könnten so den Nachweis führen, dass bei Ihnen (noch) kein Booster notwendig ist. Egal bei welcher Impfung, auf niemanden sollte der Druck zu einer Injektion aufgebaut werden, wenn seine Immunität der Qualität des Durchschnitts von vollständig geimpften Personen entspricht.