Anpassung der Bußgeldregeln in der Straßenverkehrsordnung

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

17 Unterschriften

Die Petition wurde abgeschlossen

17 Unterschriften

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Mit der Petition wird gefordert, die Bußgeldregeln für Fußgänger der Straßenverkehrsordnung dergestalt anzupassen, dass das Passieren einer roten Ampel durch einen Fußgänger immer mit einem Punkt im Verkehrsregister in Flensburg geahndet wird, nicht erst bei Wiederholung

Begründung

Durch Fußgänger, die rote Ampeln überqueren, können schwere Unfälle entstehen und das aktuell bestehende Bußgeld ist sehr gering und schafft nicht genug Anreize, sich an die Regel zu halten. Ob ein Wiederholungsfall vorliegt, ist zudem aufwändig zu recherchieren. Eine direkte Bestrafung mit einem Punkt in Flensburg würde immens zur Verkehrssicherheit beitragen.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 19.02.2020
Sammlung endet: 01.05.2020
Region: Deutschland
Kategorie:  

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49 %
243 Unterschriften
124 Tage verbleibend

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