Région: Allemagne
Droits civils

Leihmutterschaft & Eizellspende: Anpassung des Embryonenschutzgesetzes an die Lebenswirklichkeit

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La pétition est adressée à
Deutscher Bundestag
1 544 Soutien 1 471 en Allemagne

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  1. Lancé 2018
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Diese Petition richtet sich insbesondere an alle Frauen im reproduktionsfähigen Alter, die ihre Gebärmutter aufgrund von Krebs verloren haben, ohne diese geboren wurden (Mayer-Rokitansky-Küster-Hauser-Syndrom) oder aus jedem anderen medizinischen Grund nicht in der Lage sind, ein Kind auszutragen. Außerdem richtet sie sich an Frauen, die keine eigenen Eizellen produzieren oder diese nicht nutzen können sowie an gleichgeschlechtliche Paare mit Kinderwunsch.

Aufgrund des vor 27 Jahren verabschiedeten Embryonenschutzgesetzes ist es untersagt „1. auf eine Frau eine fremde unbefruchtete Eizelle“ zu übertragen sowie „eine Eizelle zu einem anderen Zweck künstlich zu befruchten, als eine Schwangerschaft der Frau herbeizuführen, von der die Eizelle stammt“ und es zu unternehmen „innerhalb eines Zyklus mehr als drei Embryonen auf eine Frau zu übertragen“. Es handelt sich hierbei um ein Gesetz, das gemessen am Fortschritt der Zell- und Entwicklungsbiologie, nicht zeitgemäß ist. Dies haben unsere europäischen Nachbarländer (unter anderem Österreich, Niederlande, Tschechische Republik) längst erkannt und haben sowohl die PID (Präimplantationsdiagnostik) sowie die Eizellspende und Blastocystenkultur von allen entnommenen Eizellen legalisiert. Wir fordern daher das Embryonenschutzgesetz der heutigen Zeit anzupassen und nicht an einem Gesetz festhalten, welches vor 30 Jahren erlassen wurde. Eizellspende und nichtkommerzielle Leihmutterschaft soll unter Auflagen legalisiert werden um die medizinischen Möglichkeiten in Deutschland nutzen zu können.

Eizellspende und auch nichtkommerzielle Leihmutterschaft sind in einigen EU-Staaten bereits legal, wodurch die Chancen der Reproduktionsmedizin für die Familiengründung genutzt werden können. Anders in Deutschland, einem Land, welches eine 5 Tage alte, noch nicht in der Gebärmutterschleimhaut eingenistete Blastocyste besser schützt als einen bereits im Mutterleib heranreifenden Embryo. Ein Land, welches die Spermienspende und Embryonenadoption erlaubt, die Eizellspende jedoch verbietet. Versteht man das unter Gleichberechtigung und selbstbestimmten Entscheidungen in Deutschland?

Durch das Festlegen von Rahmenbedingungen kann sowohl das Wohl des zukünftigen Kindes geschützt sowie den Wunscheltern und der Leihmutter rechtliche und medizinische Sicherheit geboten werden. In so gut wie allen Ländern, in denen Leihmutterschaft legal ist, muss die potentielle Leihmutter ihren eigenen Kinderwunsch mit mindestens einem Kind bereits erfüllt haben. Diese Regelung würden wir auch für Deutschland begrüßen, da somit zum einen eine erfolgreiche Schwangerschaft wahrscheinlicher ist sowie die psychische und medizinische Einschätzung der Leihmutter möglich gemacht wird. Ebenso könnte die medizinische und psychologische Beratung und Beurteilung über Chancen und Risiken in Deutschland einen reibungslosen Ablauf gewährleisten. Weiterhin sollte die Leihmutter selbst über das Fortbestehen der Schwangerschaft mit entscheiden und nicht durch die Wunscheltern zur Abtreibung gezwungen werden können (Baby Gammy). Auch in diesem Punkt bedarf es einer Anpassung des Embryonenschutzgesetzes im Sinne unserer Nachbarländer (Blastocystenkultur, PID).

Eizellen dürfen laut Embryonenschutzgesetz nur entnommen werden, wenn diese der gleichen Frau wieder zurückgegeben werden können. Durch die jüngsten Fortschritte in der Gebärmuttertransplantation ist es nun auch uns Frauen ohne Gebärmutter erlaubt Eizellen zu entnehmen und zu kryokonservieren (Social freezing). Jedoch darf dies nur im Hinblick auf die Gebärmuttertransplantation geschehen, welche nur bei gleicher Blutgruppe der Spenderin und Empfängerin möglich ist und so nur einer handvoll Frauen eine Möglichkeit bietet. Anders formuliert ist es nach deutschem Gesetz unter Auflagen möglich zwei gesunde Frauen einer 6-10 stündigen Operation zu unterziehen, die Risiken für Spenderin und Empfängerin birgt und die Einnahme von Immunsuppressiva während der Schwangerschaft nötig macht. Würde jedoch die gleiche Frau, die bereit ist ihren Uterus zu spenden, auch die Bereitschaft erklären das Kind auszutragen, dann wäre dies verboten. Wir bitten an dieser Stelle zu bedenken, ob es wirklich sinnvoll ist, Frauen in diesen Weg zu drängen um auf in Deutschland legalem Wege ein Kind zu bekommen oder ob es nicht doch besser wäre dem Vorbild der Niederlande, Griechenland, Dänemark, Irland oder Großbritannien zu folgen und die nichtkommerzielle Leihmutterschaft in Deutschland zu legalisieren.

Der Staat sollte daher in derart intimen Angelegenheiten keine Verbote und Strafen aussprechen und besser vertretbare Rahmenbedingungen schaffen. Jede Frau und jeder Mann sollte frei selbst bestimmen können, ob sie/er den Weg der Eizellspende und/oder Leihmutterschaft zur Familiengründung gehen möchte, ohne dass dieser durch das deutsche Gesetz oder durch persönliche Äußerungen diffamiert oder kriminalisiert wird.

Join us: https://www.facebook.com/Reform.Embryonenschutzgesetz/

Raison

Anpassung des Embryonenschutzgesetzes vom 13. Dezember 1990 um einen offenen Umgang mit den Möglichkeiten der Reproduktionsmedizin zu erreichen. Schritthalten mit der Reproduktionsmedizin unserer Nachbarländer!

Embryonenschutzgesetz - ESchG: https://www.openpetition.de/petition/blog/anpassung-des-embryonenschutzgesetzes-an-die-lebenswirklichkeit/6

Erfahrungsbericht Familie Berger: https://www.bergers-wunschkindauskiew.de/

Unterstützung erhält die Petition auch vom VfLLD e.V.: https://www.vflld.de

Merci pour votre soutien

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Actualités

  • Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team

  • Liebe Unterstützende,

    damit wir noch mehr Menschen erreichen und über das Thema und unser Anliegen informieren können, müssen wir an einem Strang ziehen.

    Bitte teilt das Video zur Petition, in dem mehrere Betroffene erklären, warum sie sich für Leihmutterschaft und Eizellespende in Deutschland einsetzen.

    Wie? Ganz einfach den Facebook-Post von openPetition teilen: www.facebook.com/openPetition/videos/1598228553608688/

    Für alle, die kein Facebook nutzen, bitte verteilt den Kurzlink zur Petition über Twitter, per E-Mail oder in Foren: www.openpetition.de/!leihmutterschaft

    Vielen, vielen Dank für die Unterstützung!

  • Anpassung des Embryonenschutzgesetzes vom 13. Dezember 1990 um einen offenen Umgang mit den Möglichkeiten der Reproduktionsmedizin zu erreichen. Schritthalten mit der Reproduktionsmedizin unserer Nachbarländer!

    Embryonenschutzgesetz - ESchG

    § 1 Mißbräuchliche Anwendung von Fortpflanzungstechniken

    (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

    auf eine Frau eine fremde unbefruchtete Eizelle überträgt,

    es unternimmt, eine Eizelle zu einem anderen Zweck künstlich zu befruchten, als eine Schwangerschaft der Frau herbeizuführen, von der die Eizelle stammt,

    es unternimmt, innerhalb eines Zyklus mehr als drei Embryonen auf eine Frau zu übertragen,

    es unternimmt, durch intratubaren Gametentransfer innerhalb... plus loin

Unsere Petition richtet sich zwar insbesondere an Frauen, die keine Gebärmutter (mehr) haben, jedoch würden von der Legalisierung auch homosexuelle Paare profitieren, die sich ein eigenes Kind wünschen.

Unabhängig davon dass eine Leihmutter oft Gefühle für das ungeborene Kind entwickelt ist die Trennung von der Leihmutter auch für die Babys schädlich. Auch die Kinder bauen eine Bindung zur Leihmutter auf . Es spielt keine Rolle, dass sie nicht die leibliche Mutter ist. Es ist die erste negative Erfahrung und dies sollte nicht geplant geschehen. Bei Adoptivkindern ist es nicht zu vermeiden aber es sollte nicht wie bei einer Leihmutterschaft in Kauf genommen werden. Da diese Bindung für das ganze Leben prägt eindeutig ein NEIN zur Leihmutterschaft.

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