Anpassung von § 300 der Insolvenzordnung (Entscheidung über die Restschuldbefreiung) an europäische Vorschriften

Petent/Petentin
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
10 Unterstützende 10 in Deutschland

Sammlung beendet

10 Unterstützende 10 in Deutschland

Sammlung beendet

  1. Gestartet 2019
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Weiterleitung

Mit der Petition wird gefordert, § 300 der Insolvenzordnung an europäische Vorschriften anzupassen.

Begründung

Nach einer EU Richtlinie sollen Verbraucherinsolvenzverfahren in der EU nicht länger als 3 Jahre dauern.Ziel soll es sein, Personen, die in wirtschaftliche Schieflage geraten sind, wirtschaftlich schneller zu integrieren, denn das derzeitige Insolvenzverfahren ist überlang und hat nur Gläubigerinteressen im Blick.Überdies sollten Eintragungen bei Auskunfteien wie der SCHUFA sofort gelöscht werden, denn Personen sind nach einer 5 Jahre andauernden Insolvenz durch die 3 jährige Löschfrist bis zu 8 Jahre vom Wirtschaftsleben ausgeschlossen.Dazu soll der Bundestag in einem Insolvenzrechtsänderungsgesetz den § 300 Abs. 1 Nr.2 wie folgt neu fassen:drei Jahre der Abtretungsfrist verstrichen sind.Der letzte Teilsatz ist zu streichen.Analog dem gerichtlichen Zwangsvergleich in der österreichischen Insolvenzordnung soll folgender Satz angefügt werden.oder wenn der Schuldner 20 % der Forderung entweder durch Einmalzahlung oder in Raten, die maximal in 3 Jahren gezahlt werden können, begleicht.Abs. 1 Nr. 3 ist ersatzlos zu streichen.

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